stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Datenschutzberater*in
Das erwartet dich: Verantwortung für die Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems sowie für die Sicherstellung der Einhaltung der...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Italienisch
80%-100% / St. Gallen Leben in der Ostschweiz - Arbeiten in Italienisch Sie verfolgen die Rechtsprechung auf Bundesebene und möchten diese in der...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Italienisch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für das Steuer- und Abgaberecht auf Bundesebene und möchten die Rechtsprechung des...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Französisch
80%-100% / St. Gallen Leben in der Ostschweiz - Arbeiten in Französisch! Sie interessieren sich für das Steuer- und Abgaberecht auf Bundesebene und...   » Weiter
Jurist/ -in Rechtsdienst / Aktuariat
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Jurist/ -in Rechtsdienst / Aktuariat <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Kindes- und...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem SYMBIONT KOSTÜM
SYMBIONT KOSTÜM
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

GLASGOW RANGERS SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Ab Mai ändert sich die Praxis, dann werden die Gebüren für die Haushalte um 2,5 Prozent gesenkt.

Abbildung vergrössern

 
www.tv-gebuehr.info, www.franken.info, www.radio-.info, www.bakom.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Anime/Manga DVDs Darth Vader Maske

 Anime/Manga DVDs
 Darth Vader Maske



Mittwoch, 29. April 2015 / 12:34:58

BAKOM senkt Radio- und TV-Gebühr um 11.30 Franken

Bern - Ab dem 1. Mai wird die Radio- und TV-Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen und deshalb für private Haushalte um 11.30 Franken von 462.40 auf 451.10 Franken sinken. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Derzeit unterliegen die Empfangsgebühren einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent. Ab Mai ändert sich die Praxis: Von da an werden die Gebühren für die Haushalte und jene für die Unternehmen um 2,5 Prozent gesenkt. Die Firmen bezahlen je nach Kategorie zwischen 14.90 Franken und 34.40 Franken weniger.

«Wir setzen somit das Urteil des Bundesgerichts mit sofortiger Wirkung um», teilten das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Billag nach Publikation des Urteils am Mittwochmittag mit. Darin hat das oberste Schweizer Gericht eine Praxisänderung beschlossen.

Demnach wird die Empfangsgebühr nicht mehr als sogenannte Regalabgabe betrachtet, auf welche die Mehrwertsteuer erhoben wird. Sie sei eher eine Zwecksteuer, vergleichbar mit einer Kurtaxe, argumentiert das Bundesgericht.

Allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils würden das BAKOM und die Eidgenössische Steuerverwaltung nun eingehend prüfen, hiess es weiter.

Billag darf keine Mehrwertsteuer erheben

Das Bundesgericht entschied, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Gebührenzahler erhält nämlich keine direkte Leistung vom Bund. Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer.

Der Bund nimmt die Gebühr nicht entgegen, um als Gegenleistung ein Radio- oder Fernsehprogramm zu liefern. Er kauft auch keine Programme bei der SRG oder anderen Anbietern ein. Vielmehr erhebt die Billag für den Bund die Empfangsgebühr, um damit die SRG und andere Programmanbieter zu subventionieren.

Diese erhalten also vom Bund Leistungen, um einen vom Gesetz als förderungswürdig betrachteten Zweck zu erfüllen. Subventionen unterstehen jedoch nicht der Mehrwertsteuer, weil keine konkret umschriebene Gegenleistung dafür erwartet wird.

Grundrecht

Ausserdem gehört das Recht, Radio- und Fernsehprogramme zu empfangen, zur Informationsfreiheit und ist damit ein Grundrecht. Aus diesem Grund kann dieses Recht nicht vom Bund gegen die Entrichtung einer Gebühr eingeräumt werden.

Das Bundesgericht vergleicht die Empfangsgebühr mit einer Kurtaxe: Das Gemeinwesen erhebt von einem bestimmten Personenkreis die Taxe. Der Ertrag wird an die Kur- oder Verkehrsvereine weitergeleitet, damit diese Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse sind. Die Abgabepflichtigen können diese nutzen, müssen dies jedoch nicht.

jbo (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Keine Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer
    Donnerstag, 20. August 2015 / 11:47:00
    [ weiter ]
    Konsumentenschutz macht Billag Beine
    Montag, 1. Juni 2015 / 12:00:00
    [ weiter ]
    Mehrwertsteuer auf Billag-Rechnung wird rückerstattet
    Dienstag, 19. Mai 2015 / 11:12:45
    [ weiter ]
    Gegner kritisieren «Billag-Mediensteuer»
    Dienstag, 28. April 2015 / 12:43:00
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum