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Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington.

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Dienstag, 28. April 2015 / 19:16:18

Richtungsweisender Prozess um Homoehe-Verbot in den USA

Washington - Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich mit Klagen gegen das Verbot der Homoehe in mehreren Bundesstaaten befasst - ein womöglich historischer Fall, der gleichgeschlechtlichen Paaren landesweit das Recht auf Heirat eröffnen könnte.

Während die neun Richter des Supreme Court am Dienstag die juristischen Argumente hörten, demonstrierten Gegner und Befürworter von gleichgeschlechtlichen Eheschliessungen vor dem Gerichtsgebäude mitten in der Hauptstadt Washington.

«Homosexualität ist eine Sünde», stand auf einigen Schildern geschrieben. Aktivisten für die Rechte von Schwulen und Lesben schwangen dagegen Regenbogen-Fahnen und hielten Plakate mit der Aufschrift «Heirat ist unser Grundrecht» hoch.

Insgesamt klagen 16 gleichgeschlechtliche Paare aus den Bundesstaaten Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan. Sie werden dabei von Präsident Barack Obama unterstützt.

Auf Bundesebene hatte der Oberste Gerichtshof schon im Juni 2013 eine Regelung gekippt, welche die Ehe als Zusammenschluss zwischen Mann und Frau definierte.

Homoehe in 37 Bundesstaaten anerkannt

Das sogenannte Gesetz zum Schutz der Ehe (Defense of Marriage Act) aus dem Jahr 1996 hatte festgelegt, dass nur heterosexuelle Ehepartner Vorteile bei Steuern oder Erbschaften erhalten dürfen. Einer Entscheidung über die Rechtmässigkeit gleichgeschlechtlicher Eheschliessungen in allen 50 Bundesstaaten wich der Supreme Court aber lange aus.

In den USA anerkennen 13 Bundesstaaten gleichgeschlechtliche Eheschliessungen nicht an. Dagegen stieg die Zahl der Staaten mit Homoehe auf zuletzt 37. Die Zurückhaltung des Supreme Court bedeutete, dass zunächst mehrere Urteile aus niedrigerer Instanz Geltung hatten, die das Verbot der Homoehe als verfassungswidrig einstuften.

Im November hielt dann das Bundesberufungsgericht für Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan entgegen dem landesweiten Trend das Homoehe-Verbot aufrecht. Angesichts der widersprüchlichen Urteile war eine höchstrichterliche Antwort auf die gesellschaftlich umstrittene Frage unausweichlich.

Die obersten Richter wollen klären, ob der im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz Bundesstaaten zur Legalisierung und Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichtet. Eine Entscheidung wird bis zum Ende des Sitzungsjahrs des Supreme Court im Juni erwartet.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=660374

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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