stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Datenschutzberater*in
Das erwartet dich: Verantwortung für die Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems sowie für die Sicherstellung der Einhaltung der...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Italienisch
80%-100% / St. Gallen Leben in der Ostschweiz - Arbeiten in Italienisch Sie verfolgen die Rechtsprechung auf Bundesebene und möchten diese in der...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Italienisch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für das Steuer- und Abgaberecht auf Bundesebene und möchten die Rechtsprechung des...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Französisch
80%-100% / St. Gallen Leben in der Ostschweiz - Arbeiten in Französisch! Sie interessieren sich für das Steuer- und Abgaberecht auf Bundesebene und...   » Weiter
Jurist/ -in Rechtsdienst / Aktuariat
<h1 id="bTitle" class="smartEditable">Jurist/ -in Rechtsdienst / Aktuariat <h2 id="bSubTitle" class="smartEditable">Kindes- und...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem HOWLING GHOST KOSTÜM
HOWLING GHOST KOSTÜM
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

PANATINAIKOS SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Über die Gründe des Rückzugs der Beschwerde sprechen die Anwälte nicht.

Abbildung vergrössern

 
www.verurteilte.info, www.akzeptiert.info, www.zwillinge.info, www.horgener.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Nabholz Shirts Nabholz

 Nabholz Shirts
 Nabholz



Montag, 27. April 2015 / 14:45:58

Verurteilte Mutter der Horgener Zwillinge akzeptiert Urteil

Lausanne - Die Frau, die im Dezember 2007 in Horgen ZH ihre Zwillinge getötet hat, will beim Bundesgericht nicht mehr um die Umwandlung ihrer ambulanten in eine stationäre Massnahme kämpfen.

Sie hat ihre Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts zurückgezogen, wie das Bundesgericht am Montag bekanntgab.

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte die Frau Ende 2013 wegen mehrfachen Mordes ihrer siebenjährigen Zwillinge und vorsätzlicher Tötung ihrer erstgeborenen sieben Wochen alten Tochter schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ambulante Massnahme. Damit bestätigte es das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Horgen.

Verteidiger Thomas Fingerhuth hatte erfolglos eine stationäre Massnahme beantragt, die seine Mandantin in der speziellen Therapieabteilung der Vollzugsanstalt Hindelbank BE absolvieren würde. Nur so erhalte sie die dringend nötige intensive Therapie. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht sollte die Umwandlung der ambulanten in eine stationäre Therapie erreicht werden.

Wie das Bezirksgericht Horgen hatte das Obergericht eine ambulante strafvollzugsbegleitende Massnahme für die unbestritten schwer gestörte Frau angeordnet. Dies, weil bei einer stationären Massnahme jeweils nach fünf Jahren der Therapieerfolg beurteilt wird. Also hätte theoretisch die Verurteilte schon nach fünf Jahren als nicht mehr rückfallgefährdet gelten können und entlassen werden müssen.

De facto stationäre Massnahme

Allerdings kann die heute 41-jährige Frau de facto eine stationäre Massnahme absolvieren: Das Bezirksgericht hatte dafür gesorgt, dass sie in der damals neuen Therapieabteilung in Hindelbank bleiben kann, so lange dort Platz ist.

Wie Fingerhuth zur Nachrichtenagentur sda sagte, ist sie nach wie vor in dieser Abteilung. Über die Gründe, die zu einem Rückzug der Beschwerde geführt haben, machte der Anwalt keine Angaben.

Die Frau hatte im Juli 1999 ihre sieben Wochen alte Tochter vorsätzlich getötet, wie sie vor dem Bezirksgericht Horgen überraschend gestanden hatte. Bis dahin hatte man plötzlichen Kindstod angenommen.

In der Nacht auf Heiligabend 2007 erstickte sie ihre schlafenden siebenjährigen Zwillinge in deren Betten. Als Grund für diese Tat gab sie vor dem Zürcher Obergericht Eifersucht an. Sie sei wütend und eifersüchtig auf die beiden und ihr schönes Leben gewesen. Nicht ertragen konnte sie, dass ihre eigene Mutter sich so liebevoll den Enkelkindern zuwandte und von diesen geliebt wurde.

jbo (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Zwillingsmörderin geht in Berufung
    Mittwoch, 6. Februar 2013 / 15:36:00
    [ weiter ]
    Gravierende Fehler im Zwillings-Mord-Prozess
    Mittwoch, 6. Juni 2012 / 14:22:00
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum