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Im Weiteren will die EU-Kommission den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung - den so genannten Code-of-Conduct - überarbeiten.

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Samstag, 25. April 2015 / 15:45:32

EU-Finanzminister unterstützen Kampf gegen Steuersünder

Riga - Die Vorschläge der EU-Kommission im Kampf gegen Steuerschlupflöcher für internationale Konzerne sind bei den EU-Finanzministern am Samstag in Riga auf positives Echo gestossen. Dazu gehört die Einführung des automatischen Informationsaustauschs bei Tax Rulings.

Jeroen Dijsselbloem, Eurogruppenchef und niederländischer Finanzminister, sagte: «Der Vorschlag der EU-Kommission über die volle Transparenz der Tax Rulings sollte so schnell wie möglich verabschiedet werden. Wir sind vollständig bereit, diese Art von Transparenz einzuräumen», sagte er.

In diesen Tax Rulings - auch Steuer-Rulings oder Steuer-Vorbescheide genannt - legt eine Steuerbehörde einem Unternehmen dar, welche Steuerregeln wie zur Anwendung kommen, was dem Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit geben soll.

Doch einige Staaten interpretieren ihren Spielraum bei diesen Vorbescheiden sehr breit - und gewähren Konzernen damit grosse Steuerprivilegien.

Es gehe nun darum, diese «Grauzonen zu beseitigen», sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission, nach dem Ministertreffen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass den öffentlichen Haushalten in der EU dadurch jedes Jahr Milliarden entgehen.

«LuxLeaks» hat Diskussion ins Rollen gebracht

Nachdem im vergangenen Jahr bekannt geworden war, dass Luxemburg Konzerne mit verbindlichen Steuerzusagen ins Land gelockt und ihnen Steuern erspart hatte, wurde die EU-Kommission aktiv. Die sogenannte «LuxLeaks»-Affäre setzte zudem den aus Luxemburg stammenden EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker unter Druck.

Im März schliesslich präsentierte EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici ein Paket mit Massnahmen, um Steuervermeidungen einzudämmen.

Dazu gehört auch der automatische Informationsaustausch bei Steuer-Rulings mit grenzüberschreitender Wirkung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Geht es nach Brüssel, sollen die Informationen alle drei Monate ausgetauscht werden. Auch die EU-Kommission soll die Informationen erhalten.

Die neue Regelung soll gemäss EU-Kommission 2016 in Kraft treten. Mehrere Finanzminister hätten sich explizit dafür ausgesprochen, diesen Termin einzuhalten, hiess es in Riga aus EU-Diplomatenkreisen.

Weitere Massnahmen im Sommer

Im Weiteren will die EU-Kommission den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung - den so genannten Code-of-Conduct - überarbeiten. Zudem soll auch das Mandat der Arbeitsgruppe «Verhaltenskodex» ausgeweitet werden.

Dieser Vorschlag erhielt ebenfalls die Unterstützung der EU-Finanzminister. So soll sich der französische Finanzminister Michel Sapin für ein «stärkeres und politischeres» Mandat ausgesprochen haben. Denn zurzeit handelt es sich vor allem um eine technische Arbeitsgruppe.

Angekündigt hatte Moscovici im März überdies auch die Überarbeitung der seit 2011 vorliegenden und blockierten Vorlage zur Unternehmensbesteuerung. Hierbei geht es um eine EU-weit geltende Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen. Damit soll erreicht werden, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie anfallen.

Luxemburg, das in der zweiten Jahreshälfte die EU-Präsidentschaft übernehmen wird, kündigte in Riga an, mit der EU-Kommission diese Vorlage neu zu lancieren.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=660104

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