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Auch die Väter brauchen eine Auszeit vom Erwerbsleben.

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www.nationalratskommission.info, www.vaterschaftsurlaub.info, www.zweiwoechigem.info, www.sagt.info

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Mittwoch, 15. April 2015 / 22:33:33

Nationalratskommission sagt Ja zu zweiwöchigem Vaterschaftsurlaub

Bern - Väter sollen nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub erhalten. Dies will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. Sie hat sich mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine parlamentarische Initiative ausgesprochen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) findet, der Vaterschaftsurlaub sei aus familienpolitischen Gründen angezeigt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Mehrheit der SGK hält den Vorschlag für sozialpolitisch verträglich.

Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates ebenfalls zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesentwurf erarbeiten, über den dann National- und Ständerat befinden.

Die parlamentarische Initiative eingebracht hatte der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas. Die Präsenz der Väter nach der Geburt sei unerlässlich für einen guten Start ins Familienleben, argumentiert er. Beim ersten Kind müssten sich die Eltern in der neuen Situation einleben und eine Beziehung zum Neugeborenen aufbauen.

«Väter wollen Verantwortung wahrnehmen»

Seien Geschwister vorhanden, komme die Betreuung dieser Kinder hinzu. Dafür brauche es auch für die Väter eine Auszeit vom Erwerbsleben.

«Die jungen Väter wollen ihre Verantwortung wahrnehmen und müssen heute oft unbezahlten Urlaub nehmen», hält Candinas fest. Ein bezahlter Vaterschaftsurlaub sorge dafür, dass Väter sich ab der Geburt des Kindes an der Familienarbeit beteiligen könnten.

Finanzierung über Erwerbsersatzordnung

Wie der Mutterschaftsurlaub soll auch der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden. Väter sollen - wie Mütter - während des Urlaubs 80 Prozent des Erwerbseinkommens erhalten, maximal 196 Franken am Tag.

Nach dem Vorschlag von Candinas könnte der Urlaub auch innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt in Einzeltagen bezogen werden. Mütter haben seit Juli 2005 Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub.

jbo (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=659189

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