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Das Bundesamt für Justiz hat der Ukraine den Rechtshilfgesuch entsprochen.

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Dienstag, 14. April 2015 / 13:10:27

Schweiz hat einem Rechtshilfegesuch der Ukraine entsprochen

Bern - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat einem Rechtshilfegesuch der Ukraine entsprochen und Vermögenswerte eines hochrangigen Vertreters des früheren Regimes von Ex-Präsident Viktor Janukowitsch gesperrt. Zudem wurde die Beschlagnahme von Bankunterlagen veranlasst.

Das teilte BJ-Sprecher Folco Galli am Dienstag auf Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)». Die Höhe der gesperrten Vermögenswerte ist dem BJ nicht bekannt. Es handelt sich um einen Teil der Vermögenswerte, die gestützt auf eine Verordnung des Bundesrats bereits am 28. Februar 2014 gesperrt wurden.

Die Schweiz zählte zu den ersten Ländern, die Ende Februar 2014 Vermögenswerte von Janukowitsch und seines Umfelds vorsorglich sperren liessen. Dies sollte es den ukrainischen Behörden ermöglichen, die Herkunft der Vermögenswerte zu klären und sie zurückzufordern, sofern ein unrechtmässiger Erwerb nachgewiesen werden kann. Für diesen Nachweis ist die ukrainische Justiz auf Rechtshilfe der Schweiz angewiesen.

Das ukrainische Rechtshilfegesuch vom 11. Februar 2015 ergänzt und ersetzt laut BJ ein früheres Ersuchen. Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine übermittelte das Gesuch im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Veruntreuung von Vermögenswerten, Macht- beziehungsweise Amtsmissbrauchs, Betrug und Geldwäscherei an das BJ.

Rechtshilfemassnahmen der Bundesanwaltschaft übertragen

Das BJ führt das Rechtshilfeverfahren in eigener Kompetenz, wie das im Gesetz bei komplexen oder besonders bedeutsamen Fällen vorgesehen ist, und hat die Ausführung der verlangten Rechtshilfemassnahmen der Bundesanwaltschaft übertragen.

Nach Angaben der «NZZ» sind zur Ukraine aufgrund der bundesrätlichen Sperre sowie wegen sieben Geldwäschereiverfahren der Bundesanwaltschaft zurzeit zwischen 100 und 160 Millionen Franken eingefroren.

Hängig sind drei weitere Rechtshilfeersuchen der Ukraine, die im Sommer 2014 beim BJ eingegangen sind und andere Vertreter des früheren Regimes betreffen. Zu diesen Ersuchen wartet das BJ noch auf erforderliche ergänzende Informationen, um über die Zulässigkeit der Rechtshilfe entscheiden zu können.

 

nir (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=659040

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