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Dschochar Zarnajew.

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Montag, 6. April 2015 / 22:57:49

Ankläger bezeichnen Boston-Bomber als Dschihadisten

Boston - Im Prozess um den Anschlag auf den Bostoner Marathonlauf hat die Staatsanwaltschaft den überlebenden mutmasslichen Attentäter Dschochar Zarnajew in ihrem Schlussplädoyer als islamistischen Terroristen dargestellt.

«Er wollte dieses Land terrorisieren. Er wollte Amerika bestrafen», sagte Staatsanwalt Aloke Chakravarty am Montag in Boston.

Dschochar Zarnajew und sein älterer Bruder Tamerlan hätten sich als «Mudschaheddin» gefühlt, die ihren Kampf nach Boston getragen hätten. Bei dem Bombenanschlag am 15. April 2013 waren drei Menschen getötet und mehr als 260 Menschen verletzt worden. Auf seiner Flucht soll das Bruderpaar zudem einen Polizisten erschossen haben.

Der damals 19-jährige Dschochar wurde vier Tage nach dem Anschlag schwer verletzt in einem Vorort von Boston festgenommen, der sieben Jahre ältere Tamerlan kam bei einer Verfolgungsjagd mit der Polizei ums Leben. Die Brüder stammen aus einer tschetschenischen Familie und waren als Kinder in die USA eingewandert.

Chakravarty las am Montag eine Botschaft vor, die Dschochar kurz vor seiner Festnahme an die Innenseite eines trockengelegten Bootes gekritzelt haben soll. Darin warf der junge Mann der US-Regierung die Tötung von Muslimen im Irak und in Afghanistan vor.

«Am Ende hat er getan, was Terroristen tun», sagte der Staatsanwalt. «Er wollte der Welt sagen, warum er es getan hat. Er wollte die Tat für sich beanspruchen.»

Verteidigung will Todesstrafe abwenden

Zarnajew verfolgte die Ausführungen der Staatsanwaltschaft weitgehend regungslos. Der Angeklagte hatte formal auf nicht schuldig plädiert. Seine Verteidigung versuchte in ihrem Plädoyer, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass er ein ganz normaler Schüler gewesen sei und nicht die Hauptschuld an der Tat trage.

Zarnajews Anwältin Judy Clarke betonte dabei, dass ihr Mandant unter dem Einfluss des älteren Bruders gestanden habe: «Es war Tamerlan Zarnajew, der sich radikalisiert hat. Es war Dschochar, der ihm folgte», sagte sie. Es sei falsch, ihren Mandanten als Dschihadisten darzustellen. Ziel der Verteidigung ist es, die drohende Todesstrafe zu verhindern.

Unmittelbar nach den Plädoyers sollten die Geschworenen zu Beratungen zusammenkommen. Ein Schuldspruch galt als sicher, weil auch die Verteidigung in dem Prozess bereits eingeräumt hat, dass Zarnajew auf der Zielgeraden des Traditionslaufs zwei Bomben gezündet hat, weshalb das Urteil bereits feststehen dürfte.

Richter George O'Toole verlas den Geschworenen bereits die Anweisungen für die Urteilsfindung. Über das Strafmass befinden die Geschworenen aber erst in einem zweiten Prozessabschnitt nach einer Verurteilung. Auf 17 der insgesamt 30 Punkte, in denen Zarnajew angeklagt ist, steht die Todesstrafe.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=658363

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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