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Atomkraftwerkbetreiber machen geltend, dass das nach der Katastrophe von Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer staatlichen Enteignung gleichkomme.

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Sonntag, 15. März 2015 / 11:55:06

Deutsches Verfassungsgericht befindet 2015 über Atomausstieg

Berlin - Vier Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima will das deutsche Verfassungsgericht die Rechtmässigkeit des deutschen Atomausstiegs überprüfen. Über eine Klage der Industrie wollen die Karlsruher Richter noch in diesem Jahr entscheiden.

Die Zeitung «Welt am Sonntag» berief sich auf einen Gerichtssprecher, demzufolge der 1. Senat eine Entscheidung im Laufe des Jahres anstrebe. Ob es auch zu einer mündlichen Verhandlung komme, stehe noch nicht fest. Die Verfassungsbeschwerden kommen von den drei Atomkraftwerkbetreibern Eon, RWE und Vattenfall.

Sie machen geltend, dass das nach der Katastrophe von Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer staatlichen Enteignung gleichkomme. Nach der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes stehe ihnen im Falle einer Enteignung eine Entschädigung zu.

Der südwestdeutsche Versorger EnBW ist an der Verfassungsklage nicht beteiligt, weil er als Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand nicht Grundrechtsschutz beanspruchen kann.

Das Urteil könnte den Energiekonzernen den Weg zu Schadenersatzklagen gegen die deutsche Regierung in Milliardenhöhe öffnen. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte die deutsche Regierung den kompletten Atomausstieg bis spätestens 2022 beschlossen.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=656365

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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