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Der Bundesrat möchte Brenn- und Treibstoffen sowie eine Stromabgabe erheben.

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www.lenkungsabgaben.info, www.bundesrat.info, www.einfuehren.info, www.energie.info

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Freitag, 13. März 2015 / 14:50:01

Bundesrat will Lenkungsabgaben auf Energie einführen

Bern - Für die Energiewende will der Bundesrat Lenkungsabgaben einführen. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu einem neuen Verfassungsartikel eröffnet. Dieser legt fest, dass der Bund Klimaabgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie eine Stromabgabe erheben kann.

Allerdings will der Bundesrat in einer ersten Phase die Treibstoffe - also Benzin und Diesel - der Lenkungsabgabe nicht unterstellen, wie das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt. Entschieden habe er dies vor dem Hintergrund, dass in der Vorlage zum Strassenfonds (NAF) bereits eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter vorgesehen sei.

Das geplante Klima- und Energielenkungssystem ist Teil der Energiestrategie 2050. Das erste Massnahmenpaket dazu befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Es beinhaltet unter anderem Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien. Ab 2021 soll das Förder- schrittweise durch ein Lenkungssystem abgelöst werden, wie der Bundesrat bereits früher angekündigt hatte.

Volksabstimmung zum Richtungsentscheid

Mit der Verankerung in der Verfassung wolle der Bundesrat diesen Richtungsentscheid demokratisch legitimieren, schreibt das EFD. Die Erträge der Abgaben sollen an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstattet werden. Die Belastung der Haushalte und Unternehmen werde nicht steigen, hält das EFD fest.

Die Höhe der Lenkungsabgaben soll gemäss dem Entwurf des Verfassungsartikels so bemessen werden, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leisten. Auf Unternehmen, die durch die Erhebung der Abgaben unzumutbar belastet würden, soll der Bund Rücksicht nehmen. Der Spielraum reiche von einer Reduktion der Abgabesätze bis hin zur Befreiung, schreibt das EFD.

Erträge vorübergehend für Förderzwecke

In einer befristeten Übergangszeit soll ein Teil der Erträge aus den Abgaben für die bisherigen Förderzwecke verwendet werden. Die mit der Teilzweckbindung der aktuellen CO2-Abgabe finanzierten Förderungen sollen bis Ende 2025 abgebaut werden.

Ebenfalls abgebaut würde die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), mit welcher heute erneuerbare Energien gefördert werden. Zusagen zur Förderung von Neuanlagen sollen bis spätestens Ende 2030 gesprochen werden dürfen und auf eine Laufzeit bis Ende 2045 beschränkt werden.

Anders als abgelehnte Initiative

Das Finanzdepartement betont in der Mitteilung, der Bundesrat verfolge einen anderen Weg als die Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer», welche das Stimmvolk am vergangenen Wochenende wuchtig verworfen hatte.

Im Bericht zur Vernehmlassung beschreibt der Bundesrat, wie der Verfassungsartikel zwischen 2021 und 2030 umgesetzt werden könnte. Der Bericht enthält verschiedene Szenarien mit unterschiedlich hohen Abgaben. Beim Heizöl gibt es Szenarien mit Zuschlägen zwischen 25 und 89 Rappen pro Liter. Der Liter Benzin würde mit maximal 26 Rappen belastet, die Kilowattstunde Strom maximal mit 4,5 Rappen.

nir (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=656244

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