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Im Streit um die Prozessberichterstattung hat Kachelmann bereits eine Niederlage erlitten. (Archivbild)

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Mittwoch, 25. Februar 2015 / 16:51:34

Jörg Kachelmann will 3,25 Millionen wegen Prozess-Berichterstattung

Köln - Ein Klageverfahren des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen die deutsche «Bild»-Zeitung (Print und Online) hat am Mittwoch vor dem Landgericht Köln begonnen. Es geht um eine finanzielle Genugtuung in Millionenhöhe.

Gegenstand der Klage ist die Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess gegen ihn. Kachelmann war 2011 vor dem Landgericht Mannheim im Bundesland Baden-Württemberg vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Meteorologe wirft «Bild» eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts vor.

«Bild» weist seine Vorwürfe als unbegründet zurück. Kachelmann, der persönlich vor Gericht erschien, verlangt von der Zeitung und ihrer Online-Ausgabe eine Geldentschädigung von insgesamt 2,2 Millionen Euro.

Klage auch gegen «Bunte» und «Focus»

Er hat auch gegen die Magazine «Bunte» und «Focus» geklagt. Diese Verfahren wurden am Mittwoch jedoch auf einen anderen Termin verschoben. Zusammengerechnet belaufen sich Kachelmanns Forderungen auf 3,25 Millionen Euro.

Sein Anwalt Ralf Höcker rechnet damit, dass er «das höchste in Deutschland jemals eingeklagte Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzung» erzielen wird. Der Sprecher des Landgerichts, Christian Hoppe, sagte, dass die «bisher in der Rechtsprechung zuerkannten Geldentschädigungssummen unter dem Betrag lagen, den Herr Kachelmann fordert».

Mit Unterlassungsklage gescheitert

Im Streit um die Prozessberichterstattung hat Kachelmann bereits eine Niederlage erlitten: 2013 wies der Bundesgerichtshof (BGH) eine Unterlassungsklage gegen die Berichterstattung des Online-Portals bild.de letztinstanzlich zurück.

Die Richter werteten das öffentliche Interesse höher als die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns. Medien dürfen demnach uneingeschränkt auch über intime Details berichten, die in öffentlich verhandelten Strafprozessen zu Sprache kommen. Der Vorrang des Presserechts gilt allerdings laut dem Urteil nicht für die sogenannte Verdachtsberichtserstattung vor einer Anklageerhebung.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=654645

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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