News - powered by news.ch


Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkilometer nicht überschreiten. (Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.kommerzielle.info, www.mini-drohnen.info, www.us-behoerde.info, www.erlauben.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Monty Python Nikita

 Monty Python
 Nikita



Sonntag, 15. Februar 2015 / 21:57:21

US-Behörde will kommerzielle Mini-Drohnen erlauben

Washington - Kleine kommerzielle Drohnen könnten in den USA zum gewohnten Bild werden - aber mit einer Reihe von Auflagen. Die US-Flugaufsichtsbehörde FAA veröffentlichte einen Entwurf mit Regeln für die Zulassung unbemannter Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm.

Zu den Kernpunkten der Vorschläge zählt, dass die Drohnen nicht höher als etwa 150 Meter fliegen dürfen, nur tagsüber und stets in Sichtweite des Piloten am Boden, so der am Sonntag veröffentlichte Entwurf. Damit wären Einsätze wie die von Amazon geplante Auslieferung von Paketen praktisch ausgeschlossen.

Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle 24 Monate einem Test unterziehen. Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkilometer nicht überschreiten.

Voraussichtlich in zwei Jahren

Der «Washington Post» zufolge könnten die Mini-Drohnen in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Zunächst wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen angehört - ein langwieriger Prozess.

Die FAA rechnet damit, dass innert drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7000 Unternehmen eine Drohnen-Genehmigung beantragen. Bisher hat die Behörde die kommerzielle Nutzung der Fluggeräte grundsätzlich verboten. Nur einige wenige Firmen sind ausgenommen.

Parallel zum Entwurf der FAA veröffentlichte das Weisse Haus eine Direktive von Präsident Barack Obama, nach der US-Behörden offenlegen müssen, wo sie unbemannte Fluggeräte im eigenen Land einsetzen. Ausserdem wird erstmals Auskunft darüber verlangt, was sie mit der Datenflut machen, die sie bei Drohnen-Beobachtungsflügen gewinnen.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=653646

In Verbindung stehende Artikel:


USA: Google will ab 2017 Waren per Drohne ausliefern
Dienstag, 3. November 2015 / 07:04:22
[ weiter ]
Amazon fordert Teil des Luftraums nur für Lieferdrohnen
Mittwoch, 29. Juli 2015 / 10:54:42
[ weiter ]
Drohnen-Hersteller DJI jetzt acht Mrd. Dollar schwer
Samstag, 9. Mai 2015 / 13:37:00
[ weiter ]
Amazon darf Paket-Drohnen in den USA testen
Freitag, 20. März 2015 / 06:42:45
[ weiter ]
No Fly Zone sperrt Drohnen über privatem Grund
Freitag, 13. Februar 2015 / 10:17:00
[ weiter ]
Bisher rund zwei Dutzend Bewilligungsgesuche für Drohnenflüge
Dienstag, 13. Januar 2015 / 17:35:44
[ weiter ]
Mini-Drohnen sollen Amazon-Ware liefern
Montag, 2. Dezember 2013 / 12:40:00
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]