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Nach einer Vegewaltigung wirft die Inderin vor, dass Uber Gewinn über die Sicherheit stelle.

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Freitag, 30. Januar 2015 / 12:03:53

Inderin verklagt Uber in den USA nach Vergewaltigung in Neu Delhi

Neu Delhi - Nach einer mutmasslichen Vergewaltigung durch einen Fahrer des Fahrdienstes Uber in Neu Delhi hat eine 25-jährige Inderin in den USA Klage gegen das US-Unternehmen eingereicht. Die Frau werfe Uber vor, Gewinn über Sicherheit zu stellen.

Sie verklage die Firma wegen «körperlichen und seelischen Leids» auf Schadenersatz, teilte der US-Anwalt der Inderin, Douglas Wigdor, AFP am Donnerstagabend mit.

Das in San Francisco ansässige Unternehmen Uber wollte sich zu der Klage nicht äussern, sondern sprach sein «tiefes Mitgefühl mit dem Opfer dieses entsetzlichen Verbrechens» aus. Ein Sprecher sagte, Uber kooperiere mit Behörden, um sicherzustellen, dass der Täter zur Verantwortung gezogen werde.

Der US-Anwalt Wigdor hatte bereits das New Yorker Zimmermädchen Nafissatou Diallo verteidigt, das dem ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, vorgeworfen hatte, sie in einem Luxushotel zum Oralsex gezwungen zu haben.

Uber verboten

Anfang Dezember hatte die indische Uber-Kundin ausgesagt, in Neu Delhi von einem Fahrer des Dienstes vergewaltigt worden zu sein. Die indische Polizei warf Uber vor, die Vergangenheit des Fahrers nicht überprüft und kein Ortungsgerät in dessen Auto installiert zu haben. Der Mann war demnach zum Zeitpunkt seiner Einstellung bei Uber wegen Körperverletzung, Raub und Vergewaltigung auf Bewährung frei.

Die Behörden von Neu Delhi verboten den Fahrdienst nach dem mutmasslichen Angriff. Der Vorfall war ein schwerer Schlag für das Unternehmen aus San Francisco, das nach eigenen Angaben der Kundensicherheit «oberste Priorität» beimisst. Vergangene Woche beantragte Uber eine neue Lizenz für die indische Hauptstadt, was die Behörden jedoch ablehnten.

Uber bringt über eine Smartphone-App Fahrer und Mitfahrer zusammen. Die Preise für eine Fahrt liegen deutlich unter normalen Taxi-Tarifen.

nir (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=652031

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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