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Die radikal-islamische Hamas sollen nicht von der Terrorliste genommen werden. (Symbolbild)

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www.hamas-entscheidung.info, www.europagericht.info, www.einspruch.info, www.gegen.info

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Montag, 19. Januar 2015 / 11:24:28

EU legt Einspruch gegen Hamas-Entscheidung von Europagericht ein

Brüssel - Die EU-Staaten wollen die Entscheidung des Europäischen Gerichts anfechten, die radikal-islamische Hamas von der Terrorliste zu nehmen. Man werde gegen das Urteil Berufung einlegen, teilte die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini am Montag in Brüssel mit.

Das EU-Gericht hatte im Dezember erklärt, bei der Entscheidung, die Hamas auf die EU-Terrorliste zu setzen, habe es verfahrenstechnische Fehler gegeben. Die EU-Staaten wollen nun vor die höchste Gerichtsinstanz in der EU ziehen, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Der EuGH argumentierte, dass der Beschluss zur Aufnahme der Hamas nicht "auf Tatsachen gestützt" gewesen sei, die "in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden". Er habe vielmehr auf Angaben beruht, "die der Presse und dem Internet entnommen sind".

Die Gerichtsentscheidung sei "klar auf Grundlage von Verfahrensgründen" getroffen worden und "enthielt keine Bewertung des Gerichts, ob die Hamas eine terroristische Organisation ist", argumentierte die EU-Beauftragte für die Aussenpolitik.

Die EU-Aussenminister hätten deshalb beschlossen, gegen "einige der Befunde des Gerichts zu den Verfahrensgründen" Einspruch einzulegen. Dadurch seien die Folgen des erstinstanzlichen Urteils ausgesetzt, bis ein endgültiges Urteil gefällt worden sei.

Israel zeigt sich beruhigt

Europas wirtschaftliche Strafmassnahmen gegen die Hamas waren nach dem erstinstanzlichen Urteil vorerst in Kraft geblieben, um im Falle eines Berufungsverfahrens "die Wirksamkeit etwaiger künftiger Massnahmen zum Einfrieren von Geldern zu gewährleisten".

Die Europarichter betonten damals auch selbst, dass sie sich nicht inhaltlich mit der Frage befasst hätten, ob die Hamas eine terroristische Organisation sei oder nicht.

Ein Sprecher des israelischen Aussenministeriums sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Beschluss der EU-Aussenminister komme nicht überraschend: "Wir sind glücklich darüber, haben dies aber auch so von ihnen erwartet." Schon gleich nach dem Gerichtsentscheid habe die israelische Regierung erklärt, sie erwarte, dass der entdeckte Verfahrensfehler korrigiert werde, fügte der Sprecher hinzu.

Hamas kritisiert den Entscheid

Die Hamas hingegen kritisierte die Entscheidung der EU zur Berufung als "unmoralisch". Sie zeige, dass "die EU als Ganzes Partei für den israelischen Besatzer ergreift und diesem Deckung für seine Verbrechen gegen das palästinensische Volk gibt", sagt Hamas-Sprecher Sami Abu Suhri der Nachrichtenagentur AFP.

Die Hamas wurde kurz nach Beginn der ersten Intifada im Dezember 1987 gegründet. Programmatisches Ziel ist die Zerstörung Israels und die Errichtung eines islamischen Staates Palästina von der Mittelmeerküste bis zum Jordanfluss.

Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach der Bildung einer Einheitsregierung im Juni mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=650744

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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