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Montag, 5. Januar 2015 / 16:35:20
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Hätte ein Notfalldienst zweifachen Kindstod verhindert?
Zürich - Nach dem Tötungsdelikt an zwei kleinen Kindern im zürcherischen Flaach wird die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) massiv bedroht. Der Regierungsrat verlangt derweil klärende Berichte über die Vorkommnisse.
In einer schriftlichen Stellungnahme wandte sich die KESB Winterthur-Andelfingen am Montag an die Medien. Man arbeite mit Hochdruck an der internen Aufarbeitung zum Kindesschutzverfahren von Flaach, hiess es darin. Die gesetzliche Schweigepflicht verbiete es aber, gegenüber der Öffentlichkeit Details zum konkreten Fall bekanntzugeben.
«Eigentlich wollten wir am Mittwoch eine Medienkonferenz abhalten, um hinzustehen und Auskunft zu geben», sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Polizei habe jedoch dringend davon abgeraten.
«Per Mail und über soziale Medien sind massive Drohungen gegen die KESB und einzelne Mitarbeiter eingegangen.» Es gebe darunter auch Inhalte, die strafrechtlich weiterverfolgt würden.
Die KESB betont in der Mitteilung, es gebe bisher keine Hinweise darauf, dass die akute Gefährdung der Kinder durch ihre eigene Mutter hätte erkennbar sein sollen.
In verschiedenen Medien wurde dieser Tage die Frage aufgeworfen, weshalb die Grosseltern die beiden Kinder nicht zu sich nehmen durften. Die KESB dürfe solche Fragen nicht beantworten, weil sie den Persönlichkeitsschutz und die Schweigepflicht tangierten, schreibt die Behörde dazu in ihrer Mitteilung.
KESB: Angehörige «eng involviert»
Die Behörde weist in ihrer Mitteilung jedoch darauf hin, dass die Angehörigen in diesem Verfahren «eng involviert» gewesen seien und dass es «zahlreiche persönliche Gespräche» gegeben habe. Es seien auch keine definitiven Entscheide gefällt worden, heisst es weiter. «Verschiedene Abklärungen waren noch ausstehend.»
Die KESB-Mitarbeitenden gingen laut Mitteilung davon aus, dass der Bezirksrat über die Feiertage nicht erreichbar sei. Deshalb wurden der Anwältin die Akten nicht sofort zugestellt. Dennoch entschied der Bezirksrat während der Feiertage, dass die Kinder zurück ins Heim müssen.
Zuständige KESB wir unter die Lupe genommen
Die KESB Winterthur-Andelfingen soll nun wegen des zweifachen Tötungsdelikts unter die Lupe genommen werden: Der Regierungsrat verlangte am Montag bis in zwei Wochen einen Bericht über die Vorkommnisse.
Innerhalb dieser Zeit sei natürlich nur eine schnelle Sichtung möglich, sagte ein Mediensprecher auf Anfrage. Eventuell erkenne man aber schon an den Abläufen, ob etwas falsch gelaufen sei.
Einen Bericht abliefern muss auch der Bezirksrat wegen seines Entscheides, die Kinder wieder ins Heim einzuweisen. Dagegen hatte die Anwältin der Mutter eine Beschwerde eingereicht.
Gemäss der Mitteilung des Regierungsrats ist es auch denkbar, dass anschliessend an die erste Auslegeordnung ein externes Gutachten eingeholt wird. Dieses könnte das fachliche Verhalten von KESB und Bezirksrat untersuchen und beurteilen.
Es gab nur «minimalen Notfalldienst»
Seit Montag ist bekannt, dass es bei der zuständigen KESB zwar einen Notfalldienst gab - allerdings nur in minimaler Form. Für eine intensive Begleitung der 27-jährigen Mutter fehlten bei der Behörde über die Feiertage die Ressourcen. Ein richtiger Pikettdienst wurde 2012, bei der Einführung der KESB, zwar diskutiert, aber abgelehnt.
Der Entscheid fiel im April 2012. Justizdirektor Martin Graf (Grüne) sowie SP, CVP und Grüne verlangten damals in der Kantonsratssitzung, ein Notfalldienst müsse unbedingt im Gesetz verankert werden. Bei der bürgerlichen Ratsmehrheit fand Graf allerdings kein Gehör.
Einen Pikettdienst im Gesetz zu verankern, fanden SVP, FDP, BDP, GLP und EDU unnötig. Der Pikettdienst generiere nur unnötige weitere kostspielige Strukturen. Graf bedauerte am Montag im Regionaljournal Zürich/Schaffhausen von Radio SRF erneut diese Ablehnung durch den Kantonsrat.
Mutter laut Anwältin geständig
Die 27-jährige Mutter der getöteten Kinder hat bei einer Einvernahme am Montagnachmittag die Tat gestanden. Das sagte ihre Anwältin, Daniela Fischer, am Montagabend auf TeleZüri. Näheres zur Tat habe sie nicht gesagt. Ihre Mandantin sei sehr schwach und könne wegen einer Verletzung am Hals kaum sprechen, sagte Fischer.
Die Frau war in der Tatnacht in der Nähe ihres Hauses unter dringendem Tatverdacht festgenommen worden. Die Verletzungen, die sie sich selbst zugefügt hatte, waren zwar nicht lebensgefährlich, verunmöglichten aber lange eine Befragung. Auch die Staatsanwaltschaft stellte Informationen nach der ersten Einvernahme in Aussicht.
Der fünfjährige Bub und sein zweijähriges Schwesterchen wurden am Neujahrstag getötet. Nur vier Tage vor der Tat hatte die Mutter eine E-Mail an verschiedene Medien geschickt, in der sie die KESB kritisierte. Diese habe ihr die Kinder weggenommen und in ein Heim gesteckt.
Die Eltern waren wegen eines Vermögensdelikts im November verhaftet worden. Die Kinder kamen ins Heim. Dort blieben sie auch, als die Mutter aus der Haft entlassen wurde. Über die Weihnachtstage durften sie jedoch nach Hause zur Mutter. Am 4. Januar hätte die Frau den Bub und das Mädchen wieder ins Heim bringen müssen. Der Vater befindet sich noch im Gefängnis.
fest (Quelle: sda)
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