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Auch Gutverdienende haben, wie alle anderen Arbeitnehmer, bei einem Gesundheitsschaden Anrecht auf IV-Renten. (Symbolbild)

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Samstag, 29. November 2014 / 15:19:08

Auch Einkommensmillionäre erhalten IV-Rente

Bern - Im vergangenen Jahr haben drei Einkommensmillionäre in der Schweiz eine Invalidenrente erhalten. Dies zeigen Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).

Weitere 160 IV-Bezüger hatten während ihres Erwerbslebens im Schnitt ein Jahreseinkommen von 250'000 Franken und mehr.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in der Schweiz auf Vollrenten hochgerechnet rund 230'000 IV-Renten ausbezahlt. Dies zeigt die Statistik des BSV, welche die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens SRF am Samstag veröffentlicht hat.

Damit greift die Sendung einer bundesrätlichen Antwort auf eine parlamentarische Interpellation vor. GLP-Nationalrätin und Patientenschützerin Margrit Kessler will in der Interpellation, die sie am Donnerstag eingereicht hat, vom Bundesrat unter anderem Auskunft über die Anzahl IV-Bezüger mit hohem Einkommen.

Entsprechend kritisierte Kessler diese Renten in der «Tagesschau». Sie stört sich daran, «dass es auf der anderen Seite der Lohnskala Leute gibt, die invalid sind, aber keine Rente bekommen».

Hohe Beiträge von Gutverdienenden

Anders sieht es Denise Chervet, Geschäftsführerin des Bankenpersonalverbands. Sie erinnerte in der Sendung daran, dass Arbeitnehmer mit hohen Löhnen überproportional hohe Beiträge eingezahlt haben.

Laut Chervet haben diese Gutverdienenden wie alle anderen Arbeitnehmer auch bei einem Gesundheitsschaden Anrecht auf IV-Renten. Die maximale Monatsrente im 2013 betrug 2340 Franken.

Anspruch auf eine Vollrente der Invalidenversicherung haben grundsätzlich Personen, die seit dem 20. Altersjahr ohne Unterbruch jährlich IV-Beiträge eingezahlt haben. Wer nicht lückenlos Beiträge entrichtet hat, hat nur Anspruch auf eine Teilrente.

Um eine Rente beziehen zu können, muss die versicherte Person zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig sein - dies misst sich an der geschätzten Erwerbseinbusse durch den Gesundheitsschaden. Eine ganze Rente wird ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent ausbezahlt.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=646009

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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