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Keine Strafuntersuchung gegen den früheren Bundespolizisten im Fall Lockerbie-Attentat.

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www.lockerbie-verwicklung.info, www.bundespolizisten.info, www.untersuchung.info, www.keine.info

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Dienstag, 18. November 2014 / 14:21:30

Keine Untersuchung gegen Bundespolizisten zu Lockerbie-Verwicklung

Bern - Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Felix Bänziger, eröffnet im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat keine Strafuntersuchung gegen einen früheren Bundespolizisten. Die Anzeige eingereicht hatte der Zürcher Händler Edwin Bollier.

Von Bolliers Firma soll der Zünder für die Bombe stammen. Gemäss der Darstellung Bolliers soll ein Beamter der Bundespolizei ein halbes Jahr nach dem Anschlag einen Angestellten seiner Firma Mebo AG widerrechtlich dazu gebracht haben, ihm einen Prototyp des fraglichen Timers auszuhändigen.

Dieser Prototyp sei dann in dem gegen Libyen geführten Lockerbie-Prozess als «fabriziertes» Beweismittel verwendet worden. Ein schottisches Gericht verurteilte 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Beim Anschlag im Jahr 1988 waren 270 Menschen ums Leben gekommen.

Bollier reichte im Jahr 2011 eine Anzeige gegen den ehemaligen Bundespolizisten ein. Das Justizdepartement (EJPD) erteilte im März dieses Jahres die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Beamten, der heute beim Nachrichtendienst des Bundes arbeitet. Mit der Behandlung der Anzeige wurde der ausserordentliche Staatsanwalt Felix Bänziger beauftragt.

Behauptete Taten sind verjährt

Bänziger kam nun zum Schluss, dass die behaupteten Straftaten verjährt sind - dies bereits vor Eingang von Bolliers Anzeige im Jahr 2011, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

«Die zeitlich letzte aller behaupteten Tathandlungen könnte während des Prozesses vor dem schottischen High Court im Jahr 2000 stattgefunden haben», heisst es in der Mitteilung. Alle möglichen Taten seien damit im Jahr 2010 verjährt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen nämlich eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Zwar verjährt die Verfolgung von Verbrechen nach heutigem Recht erst nach 15 Jahren. Massgebend sei jedoch das Verjährungsrecht zum Zeitpunkt der Tat, hält die Bundesanwaltschaft fest. Bänzigers Verfügung, die Anzeige nicht anzunehmen, ist noch nicht rechtskräftig. Edwin Bollier bleibt noch der Weg ans Bundesstrafgericht.

Keine Staatshaftung

Im Mai dieses Jahres hatte bereits das Bundesgericht ein Staatshaftungsbegehren Bolliers abgelehnt. Das Begehren, mit dem Bollier vom Staat sechs Millionen US-Dollar plus Zinsen forderte, sei zu spät gestellt worden.

Nach der Darstellung von Bollier verlor er wegen den Medienberichten über die angebliche Verwicklung seines Unternehmen in das Attentat Grosskunden und wurde an den Rand des Ruins getrieben.

jbo (Quelle: sda)

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