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Im Fall des urner Wirte-Mörder soll die Polizei korrekt gehandelt haben, meint der Sicherheitsdirektor.

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Samstag, 15. November 2014 / 11:51:44

Urner Sicherheitsdirektor stellt sich hinter Polizeiführung

Altdorf - Nach dem Vorwurf, wonach in Uri ein befangener Polizist Spurenermittlungen in einem Mordversuchsfall geführt haben soll, hat Sicherheitsdirektor Beat Arnold der Polizei den Rücken gestärkt. Diese habe korrekt gehandelt. Er sieht keinen Anlass für eine Untersuchung.

Die Urner Polizei sieht sich Kritik von Polizeiexperten ausgesetzt, wonach es bei den Ermittlungen gegen einen Barbetreiber, der einen Auftragskiller auf seine damalige Frau angesetzt haben soll, zu Ungereimtheiten gekommen ist. Der leitende Spurenermittler soll befangen gewesen sein. Er war 2006 nach einem Privatbesuch in der Erstfelder Bar wegen Pöbeleien in ein Strafverfahren mit dem Barbetreiber verwickelt gewesen.

Der Urner Sicherheitsdirektor Beat Arnold (SVP) hingegen sagte in einem Interview mit der «Neuen Urner Zeitung» vom Samstag, es habe keine Veranlassung bestanden, den entsprechenden Polizeimitarbeiter in den Ausstand zu versetzen. Das Verfahren nach der Pöbelei sei ohne Verurteilung eingestellt worden. Es sei gängige Rechtsprechung, dass ein Strafverfahren allein noch keinen genügenden Grund für einen Ausstand darstelle, sagte der Regierungsrat.

Ausstands-Frage geprüft

Weiter nahm Arnold auch Stellung zur Kritik, gemäss der die Polizei in der heiklen Frage die Aufsichtsbehörden nicht informiert hätten. Die Polizeiführung habe die Ausstands-Frage geprüft, erklärte Arnold. Wenn der Kripo-Chef und der Kommandant überzeugt seien, dass es bei der Frage um die Befangenheit keinen Zweifel gebe, erübrige sich eine Information des Sicherheitsdirektors. Damit hätten sich der Polizeikommandant und der Chef der Kriminalpolizei korrekt verhalten.

Weiter erklärte der Sicherheitsdirektor, der Beschuldigte habe weder vor dem Land- noch vor dem Obergericht je ein ordentliches Ausstandsbegehren gestellt. Bemerkenswert sei, dass die angebliche Befangenheit erst nach dem Urteil des Obergerichts und vor dem Entscheid es Bundesgerichts via Fernsehen aufgerollt werde.

Kritik vom Chef der Polizeischule

Am Mittwoch hatte der interimistische Direktor der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch, Urs Winzenried, gegenüber der SRF-Sendung «Rundschau» erklärt, wenn ein Polizist in einem früheren Verfahren engen Kontakt mit einem Beschuldigten gehabt habe, beispielsweise im gleichen Strafverfahren, dann sei ganz klar, dass er in den Ausstand treten müsse.

Weiter hatte Rechtsprofessor Benjamin Schindler der Universität St. Gallen im TV-Bericht gesagt, die Vorgesetzten hätten die Ausstands-Frage von der zuständigen Aufsichtsbehörde, also der Sicherheitsdirektion auf Ebene Regierung, entscheiden lassen müssen.

Gemäss «Rundschau» verlangte der Beschuldigte bei der ersten Polizeibefragung, dass die Ermittlungen durch Polizisten durchgeführt werden sollten, die keine negativen Gefühle gegen ihn hätten.

Beschuldigter seit vier Jahren in Sicherheitshaft

Der Erstfelder Barbetreiber wurde im September 2013 vom Urner Obergericht wegen versuchten Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verschärfte die Strafe der Vorinstanz um fünf Jahre. Die Verteidigung hatte aufgrund von Zweifeln an der Beweislage einen Freispruch verlangt.

Das höchste Urner Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte im Herbst 2010 seine Ehefrau durch einen kroatischen Auftragsmörder habe erschiessen lassen wollen. In einem früheren Fall von Anfang 2010, als in Erstfeld auf einen Bargast geschossen worden war, urteilte das Obergericht auf versuchte vorsätzliche Tötung.

Der Beschuldigte zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er sitzt seit vier Jahren in Sicherheitshaft.

jbo (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=644493

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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