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Die Schweiz ist mit Ausnahme von Schweden der letzte Mitgliedstaat des Europarats, der keine Regelung auf nationaler Ebene erlassen hat.

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Mittwoch, 12. November 2014 / 14:25:31

Bundesrat will Parteienfinanzierung nicht gesetzlich regeln

Bern - Von wem Parteien wie viel Geld erhalten, bleibt in der Schweiz weiterhin geheim. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die Parteienfinanzierung nicht gesetzlich zu regeln. Die Schweiz bleibt damit in der Kritik internationaler Gremien.

Das Europarat-Gremium GRECO erteilte der Schweiz in seinem letzten Bericht die Note «ungenügend», weil die Empfehlungen des Gremiums zur Parteienfinanzierung nicht umgesetzt wurden. Die Schweiz wurde in das so genannte Nonkonformitätsverfahren versetzt.

In diesem Verfahren verbleibt sie nun auch, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung schreibt. Dies bedeutet, dass sie bis Ende März 2015 der GRECO erneut über das weitere Vorgehen Bericht erstatten muss. Die Schweiz ist mit Ausnahme von Schweden der letzte Mitgliedstaat des Europarats, der keine Regelung auf nationaler Ebene erlassen hat.

Nicht mehrheitsfähig

Dass Transparenz bei der Parteienfinanzierung derzeit politisch nicht mehrheitsfähig ist, zeigten zuletzt die Von-Wattenwyl-Gespräche. Justizministerin Simonetta Sommaruga informierte die Parteispitzen an den Gesprächen letzten Freitag über zwei mögliche Varianten, wie Regeln ausgestaltet werden könnten.

Zum einen ging es um eine obligatorische Offenlegung der Rechnung der Parteien, zum anderen um eine freiwillige Offenlegung im bestehenden Parteienregister. Die Bundesratsparteien zeigten jedoch wenig Begeisterung: Alle ausser der SP wollten am Status Quo festhalten, teilte Bundesrat nach den Gesprächen mit.

«Eigenheiten der Schweiz»

Dass er nun auf eine Regelung verzichtet, begründet der Bundesrat aber nicht mit der fehlenden politischen Unterstützung, sondern mit Schweizer «Eigenheiten» wie der direkten Demokratie und dem Föderalismus.

Nach Ansicht des Bundesrates sind diese kaum mit einer gesetzlichen Regelung der Parteienfinanzierung vereinbar - obwohl die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg eine solche eingeführt haben. Wegen der direkten Demokratie und damit verbundenen häufigen Abstimmungen seien auf der politischen Bühne nicht nur Parteien, sondern zahlreiche andere Akteure tätig, erklärt der Bundesrat.

Föderalismus und Bevölkerung

Auch hätten die Kantone eine grosse Autonomie, gibt der Bundesrat zu bedenken. Eine einheitliche Regelung der Parteienfinanzierung auf nationaler Ebene würde sich mit der föderalistischen Tradition kaum vertragen. Zudem seien das politische Leben sowie die Finanzierung der Parteien in der Wahrnehmung der Bevölkerung noch weitgehend Sache privaten Engagements und nicht des Staates.

Schliesslich ist nach Meinung des Bundesrates auch weniger Geld im Spiel als anderswo. Das politische Milizsystem habe zur Folge, dass der Finanzbedarf der Parteien bedeutend kleiner sei als in anderen Ländern, heisst es in der Mitteilung.

Anonyme Spenden verbieten

Die GRECO hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, für die politischen Parteien die generelle Verpflichtung einzuführen, alle erhaltenen Spenden, die einen bestimmten Betrag übersteigen, zu melden und die Identität der Spenderinnen und Spender anzugeben. Anonyme Spenden sollten verboten werden.

Weiter sollte die Schweiz eine unabhängige Kontrolle der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gewährleisten und die Vorschriften zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen mit Sanktionen kombinieren.

flok (Quelle: sda)

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