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Die IS ist bekannt dafür, Frauen extrem zu diskriminieren. (Symbolbild)

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Sonntag, 9. November 2014 / 23:10:00

Syrische Kurdenregion provoziert IS mit Stärkung der Frauenrechte

Bagdad/Beirut - Die Verwaltung der syrischen Kurdenregion hat Frauen die gleichen Rechte wie Männern zugesichert. Frauen und Männer müssten «in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gleich» sein, zitierte die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte aus einem Dekret der Provinz Hasakeh im Nordosten Syriens.

Die Kurden in den autonomen Gebieten, die nicht von Damaskus anerkannt werden, haben ihre eigene Verwaltung und eigenen Vorschriften.

Mit dem Erlass, der den Angaben zufolge bereits am Mittwoch auf der Facebook-Seite der Kurdenverwaltung veröffentlicht wurde, erhalten Frauen das Recht auf dieselben Arbeitsbedingungen und dieselbe Bezahlung wie Männer. Demnach müssen Frauen mindestens 18 Jahre alt sein, um zu heiraten, und dürfen nicht gegen ihren Willen verheiratet werden.

Polygamie wird ebenso wie sogenannte Ehrenmorde sowie Gewalt gegen Frauen und deren Diskriminierung verboten. Ferner erhalten Frauen das Recht zu erben.

Affront gegen IS

Das Dekret sei ein «Affront gegen die Gesetze der Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS), die Frauen extrem diskriminieren», erklärte der Direktor der oppositionsnahen Beobachtungsstelle mit Sitz in Grossbritannien, Rami Abdel Rahman. Während die Kurden gegen die Dschihadisten kämpften, wollten sie zugleich der internationalen Gemeinschaft zeigen, dass sie sich für eine «demokratische Kultur» und die Bürgerrechte einsetzten.

Seit 2013 bekämpfen sich Kurden und Dschihadisten im Nordosten Syriens. Die Kurdenstadt Kobane an der Grenze zur Türkei ist zum Symbol dieser erbitterten Feindschaft geworden.

Seit Beginn der IS-Offensive auf Kobane Anfang September wurden dort mehr als tausend Menschen getötet, die meisten von ihnen Dschihadisten. Die Kurden werden von einer von den USA angeführten Koalition mit Luftangriffen auf IS-Stellungen unterstützt.

ww (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=643879

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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