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Die UBS führt den Streitfall mit den Wasserwerken Leipzig seit Jahren in ihren Geschäftsberichten auf.

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Dienstag, 4. November 2014 / 15:30:45

UBS verliert Prozess gegen Stadt Leipzig um Finanzwetten

London - Die Grossbank UBS hat einen Prozess in London um millionenschwere Finanzgeschäfte der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) verloren. Die Stadt Leipzig muss somit nicht für die Finanzwetten ihrer Wasserwerke haften.

Die Risiken aus Geschäften mit riskanten CDO-Wertpapieren müsse die UBS tragen, entschied das oberste britische Zivilgericht, das High Court of Justice, am Dienstag, wie die UBS und ein Sprecher der kommunalen Holding LVV übereinstimmend mitteilten.

Die UBS hatte die Stadt Leipzig auf 350 Mio. Euro plus Zinsen für geplatzte Kreditausfallversicherungen verklagt. Die Stadt hatte die Zahlung verweigert. «Wir sind enttäuscht vom heutigen Gerichtsentscheid und werden das Urteil anfechten», teilte die UBS mit.

Komplexes Finanzgeschäft

Konkret hatte die frühere Geschäftsführung der Wasserwerke Infrastruktur verkauft und zurückgemietet (Cross-Border-Leasing). In diesem Zusammenhang wurde eine Kreditausfallversicherung mit der UBS abgeschlossen.

Um diese zu finanzieren, übernahmen die Wasserwerke ihrerseits Kreditrisiken der UBS, die in sogenannten CDO-Wertpapieren verpackt waren. In der Finanzkrise floppten diese hochkomplexen Papiere.

Die UBS forderte von der KWL - und damit der Stadt Leipzig - schliesslich rund 350 Mio. Euro plus Zinsen zurück. Die Stadt verweigerte die Zahlung, weil ein Ex-Geschäftsführer der KWL die Verträge 2006 und 2007 geheim und an den Aufsichtsgremien vorbei geschlossen habe.

Deswegen seien die Verträge ungültig, argumentierte die Stadt. Der KWL-Manager wurde 2013 wegen Untreue, Bestechlichkeit, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Via Finanzberatungsfirma vermittelt

Eingefädelt wurden die Geschäfte mit den riskanten CDO-Wertpapieren von einer Finanzberatungsfirma. Das Londoner Gericht habe nun festgestellt, dass die UBS enger als erlaubt mit diesen Finanzberatern kooperiert habe, sagte ein Sprecher der kommunalen Holding LVV, zu der auch die Wasserwerke gehören. Die Geschäfte seien daher als nichtig anzusehen, die UBS müsse die Risiken tragen.

Die UBS betonte, das Gericht habe zwar festgestellt, dass sich der KWL-Manager von den Finanzberatern bestechen liess. Das Gremium habe aber auch klar gemacht, dass die UBS nichts von diesen korrupten Machenschaften wusste. «Trotzdem wurde UBS für die Verluste der KWL verantwortlich gemacht. Wir finden dieses Ergebnis nicht rechtens.»

Die UBS führt den Streitfall mit den Wasserwerken Leipzig seit Jahren in ihren Geschäftsberichten auf. Sie habe wegen des Rechtshandels gemäss ihren Buchhaltungsregeln angemessene Vorkehrungen in ihrer Bilanz getroffen, heisst es im aktuellsten Quartalsbericht.

Leipzig ist kein Einzelfall

Leipzig ist nicht die einzige deutsche Kommune, die durch riskante Finanzgeschäfte in Schwierigkeiten geraten ist. Die Berliner Verkehrsbetriebe etwa waren beim High Court in London von der Investmentbank JP Morgan auf die Zahlung von 155 Mio. Euro verklagt worden. Nach einem langen Rechtsstreit hatten sich die Parteien im März auf einen Vergleich geeinigt.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=643354

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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