stellenmarkt.ch
Mitarbeiter*in Kinderparadies
Du bist fürsorglich und betreust gerne kleine Kinder? Du bist verantwortungsbewusst und behältst auch bei einer grösseren Gruppe von Kindern den...   » Weiter
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Leitung Ausbildung (w/ m; 80 - 100%) (für die berufliche Grundbildung in Hotellerie und Gastronomie)
Zu Ihren Aufgaben gehört die Förderung der Lernenden am Arbeitsplatz (Hotel). Diese werden in allen gastgewerblichen Berufen von Ihnen im praktischen...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Employability Coach 60 - 80%
Was wirst Du bei uns tun: Beratung & Coaching von höherqualifizierten Arbeitssuchenden Unterstützung unserer Teilnehmenden bei der Entwicklung ihrer...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Care/ Case Manager (m/ w/ d) 100% mit Führungsverantwortung
Ihr Aufgabengebiet Führung von bis zu 30 Mitarbeitenden in der privaten Pflege und Betreuung der Kunden in den Regionen Zürich sowie St. Gallen...   » Weiter
Datenschutzberater*in
Das erwartet dich: Verantwortung für die Weiterentwicklung unseres Datenschutzmanagementsystems sowie für die Sicherstellung der Einhaltung der...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem JASON KOSTÜM - BLISTER SET
JASON KOSTÜM - BLISTER SET
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

SAO PAULO SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Der Priester hatte sein Geständnis zurückgezogen und war nie verurteilt worden.

Abbildung vergrössern

 
www.unschuldsvermutung.info, www.katholischen.info, www.missachtet.info, www.priesters.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Elvis Presley John Lennon

 Elvis Presley
 John Lennon



Dienstag, 28. Oktober 2014 / 16:29:24

Unschuldsvermutung im Fall eines katholischen Priesters missachtet

Strassburg - Die Schweiz hat im Falle eines katholischen Priesters, der des sexuellen Missbrauchs von Abhängigen verdächtigt war, das Recht auf ein faires Verfahren nach Europäischer Menschenrechtskonvention verletzt. Sie muss dem Priester 14'400 Franken Schmerzensgeld zahlen.

Zudem muss die Schweiz einen Teil der Verfahrenskosten in Höhe von 18'000 Franken übernehmen. Dies hat der Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg entschieden.

Der Priester war Anfang 2008 vom damaligen Offizial des Bistums Lausanne-Genf-Freiburg wegen Verdachts auf Pädophilie bei der Genfer Justiz angezeigt worden. Dabei ging es um Hinweise, wonach zwei Personen von einem Angehörigen der Kirche sexuell missbraucht worden waren.

Die Untersuchungen leitete der Genfer Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli. Der Priester wurde der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit Abhängigen verdächtigt.

Die Untersuchungsbehörden waren im Besitz der Aussagen der zwei angeblichen Opfer, wie dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom Dienstag zu entnehmen ist. Der Priester bestritt die Vorwürfe wiederholt, bestätigte sie dann aber bei einer Einvernahme ohne seinen Anwalt, um das Geständnis zwei Tage später wieder zurückzuziehen.

Verfahren wegen Verjährung eingestellt

Da die dem Priester vorgeworfenen Handlungen verjährt waren, wurde das Verfahren eingestellt. In der Einstellungsverfügung hielt der Staatsanwalt fest, dass der Priester die Not der Opfer missbraucht habe, dass er «schamlos» von deren Abhängigkeit profitiert und die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe.

Die Einstellungsverfügung und Anschuldigungen wurden von den Medien aufgegriffen. Zudem wurden sie wiederholt im kircheninternen Verfahren gegen den Priester zitiert. 2011 wurde der Mann nach Kirchenrecht verurteilt. Das Urteil wurde 2013 durch die Kongregation, in welcher er Mitglied war, aufgehoben. Zuvor hatte das Arbeitsgericht die katholische Kirche zu einer Genugtuungszahlung von einem Franken verurteilt.

Neue Version der Verfügung

Der Priester hatte seit der Einstellungsverfügung gerichtlich eine redigierte Version derselben verlangt und begründete dies mit der Unschuldsvermutung, die bis zu einer Verurteilung gelte. Doch auch das Bundesgericht lehnte seine Beschwerde ab. Um eine Verjährung festzustellen, müssten die möglichen strafrechtlichen Vergehen abgeklärt werden, hielt das Bundesgericht 2009 fest. Die Verfügung enthalte nichts, was über die Begründung der Einstellung des Verfahrens gehe.

Wegen Verletzung des Absatzes zwei, der Unschuldsvermutung «bis zum gesetzlichen Beweis der Schuld», von Artikel sechs der Europäischen Menschenrechtskonvention gelangte der Priester schliesslich nach Strassburg.

Recht auf faires Verfahren verletzt

Der Gerichtshof hielt in seinem Urteil fest, dass das Recht auf die Unschuldsvermutung verletzt sei, wenn eine offizielle Erklärung das Gefühl wiedergebe, dass ein Beschuldigter schuldig sei, ohne dass seine Schuld vorab rechtlich bewiesen wurde. Hingegen sei der Beschrieb von Verdachtsmomenten zulässig.

Es bestehe ein fundamentaler Unterschied zwischen der Feststellung, dass jemand verdächtigt werde und der Feststellung, das jemand die Taten begangen habe, wenn keine Verurteilung vorliege. Die Formulierungen in der Verfügung des Genfer Staatsanwalts liessen keine Zweifel an dessen Meinung offen. Die Veröffentlichung der Einstellungsverfügung in dieser Form habe dem Ruf des Mannes geschadet.

fest (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Weitere Opfer von sexuellem Missbrauch in Kirche melden sich
    Freitag, 5. Juni 2015 / 12:22:35
    [ weiter ]
    Bischof Genoud entschuldigt sich bei Pädophilie-Opfern
    Freitag, 1. Februar 2008 / 15:46:54
    [ weiter ]
    Verdächtiger Priester verliert Seelsorgeauftrag
    Donnerstag, 31. Januar 2008 / 20:25:12
    [ weiter ]
    Neuer Fall: Priester unter Pädophilieverdacht
    Mittwoch, 30. Januar 2008 / 13:47:43
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum