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Für eine Weiterführung von Horizon 2020 ist eine Lösung für die Personenfreizügigkeit Voraussetzung. (Symbolbild)

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www.eu-kommission.info, www.zustimmung.info, www.horizon.info, www.2020.info

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Freitag, 24. Oktober 2014 / 14:29:00

EU-Kommission: Zustimmung für Horizon 2020

Brüssel - Nachdem der Bundesrat am Mittwoch das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020 genehmigt hat, hat am Freitag nun auch die EU-Kommission grünes Licht gegeben.

Dies bestätigte ein Sprecher der Kommission gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Als nächstes müssen nun die 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen gutheissen, bevor dieses unterzeichnet werden kann. Die Unterzeichnung ist für Ende Jahr geplant.

Das Abkommen sieht zwischen dem 15. September und Ende 2016 eine Teilassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm vor. Gestützt darauf können sich Schweizer Forschende an ausgewählten Teilen von Horizon 2020 nun wieder vollumfänglich beteiligen.

Ab 2017 ist eine Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 vorgesehen - vorausgesetzt, dass nach dem Ja zur Zuwanderungs-Initiative eine Lösung im Bereich der Personenfreizügigkeit gefunden werden kann. Ist dies der Fall, wird Horizon 2020 weitergeführt und ab dem 1. Januar 2017 automatisch auf sämtliche Programmteile ausgedehnt.

Wird das Freizügigkeitsabkommen jedoch gekündigt oder das Protokoll zu dessen Ausdehnung auf Kroatien nicht bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, wird das Horizon 2020-Abkommen hinfällig. Die Schweiz würde dann in allen Bereichen als Drittstaat behandelt.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=642218

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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