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Klare Irreführung.

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Dienstag, 14. Oktober 2014 / 16:10:00

Seco reicht Strafklage gegen TalkEasy ein

Bern - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat Strafklage gegen die Firma TalkEasy GmbH in Zürich eingereicht. Die Firma steht im Verdacht, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen zu haben, wie das Seco am Dienstag mitteilte.

Auslöser waren Beschwerden von Personen, die angegeben hatten, durch die Firma getäuscht worden zu sein, wie das Seco weiter schreibt. Vertreter der Firma hätten sich als Mitarbeiter der Swisscom ausgegeben, die den Telefon- und Fernsehanschluss oder das Glasfasernetz überprüfen müssten.

Auf diese Weise hätten sie sich Zugang zu Privathaushalten verschafft. Dort hätten die Vertreter den Betroffenen Verträge für angeblich günstigere Abonnemente unterbreitet. Die Betroffenen hätten erst im Nachhinein realisiert, dass sie ohne Absicht den Anbieter gewechselt hätten.

Das Seco weist darauf hin, dass eine klare Irreführung und damit ein unlauteres Verhalten vorliege, wenn sich jemand fälschlicherweise als Vertreter eines Unternehmens ausgebe, für das er gar nicht tätig sei.

Ferner hätten Betroffene teilweise beanstandet, dass sie von Vertretern der Firma TalkEasy trotz Sterneeintrag im Telefonbuch telefonisch kontaktiert worden seien. Auch dieses Geschäftsgebaren erweise sich als unlauter, schreibt das Seco. Das Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hängig.

Gerichtlicher Vergleich mit Primacall

Bereits Ende September hatte das Seco ein unlauteres Verhalten einer Telefonfirma gerügt. Damals ging es um die Telefonfirma Primacall, die den Sterneeintrag im Telefonbuch nicht respektierte und gegenüber den Kunden nicht klar zu erkennen gab, dass sie unabhängig von der Swisscom handelte. In diesem Fall haben sich das Seco und die Firma vorerst auf einen gerichtlichen Vergleich geeinigt.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=641153

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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