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Die Manager und Verwaltungsräte haben im letzten Jahr im Durchschnitt 1,58 Millionen Franken verdient. (Symbolbild)

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Mittwoch, 8. Oktober 2014 / 11:16:06

Abzockerinitiative bremst laut Ethos Anstieg der Topsaläre

Genf/Zürich - Die Initiative von Thomas Minder gegen Abzockerei zeigt gewisse Wirkung: Die Saläre der Schweizer Topmanager sind im letzten Jahr weniger stark gestiegen als die Börsenkurse und die Gewinne, wie eine Zusammenstellung der Anlagestiftung Ethos zeigt.

Die insgesamt 1416 Manager und Verwaltungsräte der 100 grössten börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz haben im letzten Jahr im Durchschnitt 1,58 Millionen Franken verdient. Das ist gemäss der am Mittwoch publizierten neunten Vergütungsstudie von Ethos gegenüber 2012 lediglich ein Plus von 2 Prozent.

Das wertet die Anlagestiftung als gutes Zeichen: Denn die Entschädigungen seien für einmal weniger stark als die Gewinne und Börsenkurse angestiegen. Ethos führt dies auf die Anfang 2013 angenommene Abzockerinitiative zurück: Sie wirke. Es bleibe jedoch zu prüfen, ob sich die Initiative als dauerhafte Bremse für übertriebene Vergütungen erweisen werde.

In konkreten Zahlen sieht die neue Bescheidenheit in den Chefetagen wie folgt aus: Im Finanzsektor haben sich die Gewinne von 2012 auf 2013 nahezu verdoppelt. Die Entschädigungen des Topmanagements dagegen sind nur um 8 Prozent gestiegen. In allen anderen Branchen sind die Toplöhne durchschnittlich sogar um 1 Prozent geschrumpft, obwohl Gewinne und Börsenkapitalisierung höher ausfielen.

Jedes dritte Unternehmen mit sehr hohen Boni

Trotz dieser Verbesserungen machte Ethos jedoch auch diesmal Schwachpunkte bei der Entlöhnung der Spitzenmanager aus. So erhielten nach wie vor ein Drittel der Chefs einen Bonus, der mehr als dreimal so hoch ausfiel wie die das Grundsalär. Das biete falsche Anreize. Zudem zahle die grosse Mehrheit der Unternehmen nach wie vor die Boni ohne Verzögerung und Rückzahlungsklausel aus.

Bei der Transparenz der Vergütungsberichte stellt Ethos eine allmähliche Verbesserung fest. Insgesamt reiche diese jedoch noch nicht aus. Die Aktionäre könnten nach wie vor ihre neuen Rechte an der Generalversammlung nicht in Kenntnis der gesamten Sachlage ausüben.

Umsetzung der Abzockerinitiative auf halbem Weg

Mit den Managersalären hat Ethos in diesem Jahr auch untersucht, wie weit die 150 grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen die Abzockerinitiative umgesetzt haben. Das Fazit der Anlagestiftung fällt durchzogen aus: 71 Prozent der Unternehmen habe die erforderlichen Statutenänderungen zwar vollzogen- der Geist der Volksinitiative sei dabei jedoch nur wenig respektiert worden.

So hätten 54 Prozent der Unternehmen keine Obergrenze für variable Vergütungen festgelegt. Zudem fehle bei der Hälfte der Firmen die Begrenzung der externen Mandate der Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder. Ebenfalls kritisch beurteilt Ethos den Umstand, dass die meisten Unternehmen nach wie vor übertriebene Abgangsentschädigungen - sogenannte goldene Fallschirme - zulassen.

Ebenfalls als unbefriedigend bezeichnet die Anlagestiftung, dass drei Viertel der Unternehmen eine vorgängige Abstimmung über die variablen Vergütungen der Geschäftsleitung wählten. Damit könnten die Aktionärinnen und Aktionäre nicht in Kenntnis der Leistung über die Entschädigung der Manager abstimmen .

Die Anwendungsverordnung zur Abzockerinitiative ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die Unternehmen haben jedoch bis zur ihrer Generalversammlung 2015 Zeit, sie vollständig umzusetzen.

flok (Quelle: sda)

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