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Der Ständerat stimmte gar nicht erst ab.

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Donnerstag, 25. September 2014 / 18:27:31

Initiative «Pro Service public» im Ständerat chancenlos

Bern - Die Initiative «Pro Service public» stösst im Parlament auf wenig Begeisterung: Der Ständerat hat sich am Donnerstag einhellig dagegen ausgesprochen. Aus Sicht des Rates würde die Initiative bundesnahe Betriebe wie Post und SBB zu stark einschränken.

Die Initiative lanciert haben die Konsumentenzeitschriften «K-Tipp», «Saldo», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio». Ihr Ziel: Post, Swisscom oder SBB sollen der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten. Die Konsumentinnen und Konsumenten akzeptierten teurere Billette, Stehplätze geschlossene Schalter und überrissene Handygebühren nicht mehr, argumentieren die Initianten.

Konkret fordern sie neue Grundsätze für alle Unternehmen, die vom Bund kontrolliert werden oder einen Auftrag zur Grundversorgung haben. Diese sollen nicht nach Gewinn streben und auf Quersubventionierungen verzichten. Die Löhne der Mitarbeitenden sollen nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen.

Bei einem Ja zur Initiative müssten die Grundversorgungsleistungen per Gesetz von den übrigen Leistungen abgegrenzt werden. Das Gesetz müsste auch sicherstellen, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der Einnahmen besteht.

Grundversorgung funktioniert

Weil sich kein Ratsmitglied für die Initiative aussprach, stimmte der Ständerat gar nicht erst ab. Viele Ständerätinnen und Ständeräte erachten zwar die Forderung nach einem starken Service public als berechtigt, sehen jedoch keinen Handlungsbedarf: Die Grundversorgung in der Schweiz funktioniere, lautete der Tenor im Rat.

Manche befürchten, die Initiative könnte das Gegenteil dessen bewirken, was die Initianten beabsichtigen, nämlich den Service public gefährden. Bei einem Ja würde die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Betriebe geschwächt, warnte etwa Georges Theiler (FDP/LU). Betroffen wäre auch die Swisscom. Deren Aktie fiele in den Keller, wenn die Initiative angenommen würde.

Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Linken stellten sich gegen die Initiative. Diese gefährde den Service public und die Arbeitsbedingungen der Angestellten, warnte Paul Rechsteiner (SP/SG). Vor dem Volk könnte das Anliegen aber durchaus Chancen haben. Deshalb wäre es sinnvoll, der Initiative die geplanten neuen Verfassungsbestimmungen zur Grundversorgung als Gegenvorschlag zur Seite zu stellen.

Hervorragender Service public

Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Die Landesregierung unterstütze zwar das Anliegen nach guten und bezahlbaren öffentlichen Diensten, sagte Infrastrukturministerin Doris Leuthard. Die Forderungen der Initianten seien aber erfüllt. «Wir haben einen hervorragenden Service public.» Im öffentlichen Verkehr etwa werde das Angebot ständig ausgebaut, und das Preis-Leistungs-Verhältnis sei gut.

«Wie will man das aufrecht erhalten, wenn nicht mit Gewinnen?», fragte Leuthard. Die Unternehmen seien darauf angewiesen, konkurrenzfähig zu sein. Mit der Initiative würde der Service public nicht etwa gestärkt, sondern geschwächt.

Manager-Löhne angemessen

Zu den Löhnen hielt Leuthard fest, sie habe Verständnis für Kritik, doch möchte sie zu bedenken geben, dass die Kader grosse Verantwortung trügen. «Das sind nicht KMU, das sind Grossunternehmen», sagte Leuthard.

Ausserdem stünden die Chefs der bundesnahen Betriebe unter politischem Druck und würden in der Öffentlichkeit ständig kritisiert und vorgeführt. Konkurrenzfähige Löhne seien richtig und angemessen. «Eine Degradierung dieser Löhne auf Stufe Bundesratslohn wünsche ich niemandem», sagte Leuthard schmunzelnd.

In seiner Botschaft ans Parlament warnt der Bundesrat auch vor Einnahmeausfällen bei Bund und Kantonen. 2012 zahlten Post, SBB und Swisscom zusammen 390 Millionen Franken Gewinnsteuern. Post und Swisscom lieferten zudem 830 Millionen Franken Gewinn ab.

Die Initiative geht nun an den Nationalrat.

awe (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=639309

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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