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Bei den Radio- und TV-Gebühren bringt das neue Gesetz einen Systemwechsel: Alle Haushalte müssen Empfangsgebühren bezahlen - unabhängig davon, ob sie Radio- oder TV-Apparate besitzen. (Symbolbild)

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www.staenderat.info, www.tv-gesetz.info, www.differenz.info, www.radio-.info

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Dienstag, 16. September 2014 / 10:40:52

Ständerat räumt bei Radio- und TV-Gesetz letzte Differenz aus

Bern - Das neue Radio- und Fernsehgesetz steht: Der Ständerat hat befristeten Ausnahmen bei den Radio- und TV-Gebühren zugestimmt und damit die letzte Differenz bereinigt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Das letzte Wort könnte allerdings das Volk haben.

Bei den Radio- und TV-Gebühren bringt das neue Gesetz einen Systemwechsel: Alle Haushalte müssen Empfangsgebühren bezahlen - unabhängig davon, ob sie Radio- oder TV-Apparate besitzen. Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken werden zur Kasse gebeten.

Schwarzsehen und -hören ist dadurch künftig nicht mehr möglich, Kontrollen der Billag erübrigen sich. Da die Zahl der Abgabezahler auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt wird, könnte die Gebühr von heute 462 Franken pro Haushalt und Jahr auf rund 400 Franken gesenkt werden, hatte der Bundesrat vorgerechnet.

Begründet wird der Systemwechsel mit der Tatsache, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können.

Befristete Ausnahmen

Während fünf Jahren nach dem Systemwechsel soll es jedoch Ausnahmen geben: Auf Gesuch hin können Haushalte von der Abgabe befreit werden, wenn sie kein geeignetes Gerät zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzen. Diese befristete Ausnahmeregelung hatte der Nationalrat vorgeschlagen.

Der Ständerat hatte dies zunächst klar abgelehnt. Am Dienstag gab er seinen Widerstand jedoch auf und schwenkte stillschweigend auf die Linie des Nationalrats ein.

René Imoberdorf (CSP/VS), Präsident der vorberatenden Kommission, stellte fest, dass dadurch ein Ausfall von zirka 16 Millionen Franken resultiere; dies sei ein relativ bescheidener Betrag. Zudem werde die Beweislast umgekehrt.

Unbefristete Ausnahmen gelten wie bisher für Personen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten sowie stark Pflegebedürftige in Heimen.

Mehr Geld für Private

Der Grossteil der jährlich rund 1,3 Milliarden Franken an Empfangsgebühren fliesst an die SRG. Die privaten Radio- und Fernsehstationen sollen in Zukunft jedoch mehr erhalten: Statt 4 Prozent wie bis anhin sind es künftig 4 bis 6 Prozent.

Der Bundesrat hatte 3 bis 5 Prozent vorgeschlagen, das Parlament erhöhte den Anteil jedoch um einen Prozentpunkt. Für die Festsetzung einer Bandbreite anstelle einer fixen Zahl hatte sich der Bundesrat ausgesprochen, damit einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden können.

Das war bis anhin nicht der Fall. Daher haben sich in den vergangenen Jahren Überschüsse angehäuft - laut Bundesrätin Doris Leuthard rund 45 Millionen Franken. Der Bundesrat wollte diese an die Gebührenzahler zurückerstatten. Das Parlament entschied aber, dass das Geld in die Aus- und Weiterbildung (25 Prozent) sowie zur Förderung neuer Verbreitungstechnologien (75 Prozent) fliessen soll.

Aufgehoben wurde zudem die Voraussetzung für lokale und regionale Konzessionen, wonach diese nur erteilt werden dürfen, wenn die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet ist. Künftig soll bei mehreren gleichwertigen Gesuchen jener Sender die Konzession erhalten, der die Medienvielfalt am meisten bereichert.

Referendum angedroht

Ob das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in dieser Form in Kraft tritt, steht allerdings noch in den Sternen. Die «Aktion stopBillag» fasst ein Referendum ins Auge; auch der Gewerbeverband hatte in der Vergangenheit eines angedroht.

Letzterer wehrt sich dagegen, dass auch Unternehmen eine geräteunabhängige Abgabe zahlen müssten. Heute werden nur jene zur Kasse gebeten, die ein Empfangsgerät haben. Die GLP kündigte bereits an, das Geschäft unter anderem deswegen in der Schlussabstimmung abzulehnen.

flok (Quelle: sda)

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