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Vergangene Woche verfügte das Berufungsgericht in Paris Jérôme Kerviels Freilassung, er muss aber eine Fussfessel tragen. (Archivbild)

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Montag, 8. September 2014 / 11:42:10

Skandalbanker Kerviel kommt mit Fussfessel aus Gefängnis frei

Paris - Nach nur vier Monaten Haft ist der als Milliardenzocker bekanntgewordene Börsenhändler Jérôme Kerviel aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 37-Jährige kam am Montag unter der Bewährungsauflage frei, bis Juni 2015 eine elektronische Fussfessel zu tragen.

Kerviel verliess die Haftanstalt in Fleury-Mérogis im Süden von Paris in Begleitung seines Anwalts. Im Mai hatte er seine dreijährige Haftstrafe angetreten, nachdem er 2008 bereits 41 Tage in Untersuchungshaft gesessen hatte. Vergangene Woche verfügte das Berufungsgericht in Paris seine Freilassung.

Der frühere Mitarbeiter der Pariser Grossbank Société Générale war in zwei Verfahren verurteilt worden, weil er eigenmächtig und skrupellos 4,9 Mrd. Euro (5,9 Mrd. Fr.) verzockte. Wegen Untreue, Dokumentenfälschung und Manipulation von Computerdaten bekam er drei Jahre Haft, zwei weitere wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Kerviel hält sich für unschuldig. Er behauptet, sein früherer Arbeitgeber habe von den Spekulationsgeschäften gewusst und sie toleriert. Es gebe jetzt keine Affäre Kerviel mehr, sondern eine Affäre Société Générale, sagte sein Anwalt nach der Freilassung.

Vorzeitig entlassen

Am Donnerstag gab das Berufungsgericht von Paris einem Antrag von Kerviels Anwalt statt, den 37-Jährigen mit einer elektronischen Fussfessel vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Kerviel muss unter der Woche die Nächte in seiner Wohnung verbringen, darf diese aber zwischen 7.00 Uhr und 20.30 Uhr verlassen. Am Wochenende gibt es keine Beschränkungen.

Kerviel wird als Berater in einem Software-Beratungsunternehmen arbeiten. Über die Fussfessel, die er voraussichtlich bis Juni 2015 tragen muss, sagte er: «Das ist immer noch besser, als in einer neun Quadratmeter grossen Zelle eingesperrt zu sein.»

Rekord-Schadenersatz

Die juristischen Auseinandersetzungen um Kerviel sind indes noch lange nicht vorbei: Frankreichs Oberster Gerichtshof bestätigte zwar im März die Haftstrafe gegen den Banker, erklärte den gegen ihn verhängten Rekord-Schadenersatz von 4,9 Mrd. Euro (5,9 Mrd. Fr.) aber für ungültig. Kerviel bestreitet, dass er der Société Générale einen Verlust in dieser Höhe beschert hat. Der Schadenersatz wird nun vor dem Berufungsgericht von Versailles bei Paris neu verhandelt.

Der Fall gilt als Symbol für die Auswüchse der Finanzwelt. Kerviel räumte zwar eine Teilschuld ein, stellte sich aber zugleich als Opfer des Systems dar. Unterstützung erhielt er von bekannten französischen Linkspolitikern wie Jean-Luc Mélenchon und Eva Joly.

flok (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=637491

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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