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Billy Wilder Monty Python

 Billy Wilder
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Dienstag, 26. August 2014 / 19:20:13

Nationalratskommission will Langzeitkonzepte für Atomkraftwerke

Bern - Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) will die Betriebsdauer von Atomkraftwerken nicht beschränken. Nach 40 Jahren sollen die Betreiber jedoch besondere Auflagen erfüllen müssen.

Die UREK möchte von den Betreibern nach 40 Jahren ein Langzeitbetriebskonzept verlangen, wie die Parlamentsdienste am Dienstagabend mitteilten. Das Konzept soll eine steigende Sicherheit gewährleisten, etwa dank baulichen Nachrüstungen. Bewilligt die Aufsichtsbehörde das Konzept, soll das Atomkraftwerk (AKW) um weitere 10 Jahre laufen dürfen. Dann könnten die Betreiber erneut ein Langzeitbetriebskonzept vorlegen.

Für Atomkraftwerke, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, soll erst ab einer Betriebsdauer von 50 Jahren ein Langzeitbetriebskonzept nötig sein. Die Kommission hat sich mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Lösung ausgesprochen.

Der Bundesrat lehnt maximale Laufzeiten ebenfalls ab. Er strebt zwar einen Ausstieg aus der Atomenergie an, will die bestehenden AKW aber so lange laufen lassen, wie die zuständigen Behörden sie als sicher einstufen. In seiner Botschaft ans Parlament schreibt der Bundesrat, er rechne mit einer sicherheitstechnisch bedingten Laufzeit von 50 Jahren, wobei dies nicht als maximale Laufzeit zu verstehen ist.

Volksinitiative für 45 Jahre

Die Grünen verlangen mit ihrer Atomausstiegsinitiative dagegen, dass die AKW höchstens 45 Jahre in Betrieb sein dürfen. An einen Rückzug des Volksbegehrens denken sie nicht: Sollte das Parlament den Entscheid der Kommission nicht korrigieren, müsse die Initiative vors Volk, teilte die Partei am Dienstag mit. Es sei fahrlässig, die alten AKW weiterlaufen zu lassen.

Dem Nationalrat werden bei seinen Beratungen auch weitere Vorschläge vorliegen. Eine Minderheit der UREK verlangt, dass das Langzeitbetriebskonzept maximal zweimal bewilligt werden kann, womit Kernkraftwerke längstens 60 Jahre betrieben werden könnten.

Eine weitere Minderheit möchte, dass Atomkraftwerke, die beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, nach spätestens 50 Jahren vom Netz gehen müssen. Eine dritte Minderheit schliesslich beantragt, dass die steigende Sicherheit als Anforderung für die Bewilligung eines Langzeitbetriebskonzeptes nicht explizit im Gesetz verankert wird.

Bundesrat warnt vor Entschädigungsforderungen

Warum er fixe Laufzeiten ablehnt, hatte der Bundesrat im vergangenen Jahr in seiner Antwort auf eine Motion begründet. Es bestünde die Gefahr, dass die Betreiber nicht mehr bereit wären, weiterhin in die Sicherheit zu investieren und stattdessen versuchten, die Sicherheitsmargen möglichst auszureizen, argumentierte er.

Weiter warnte der Bundesrat vor Entschädigungsforderungen. Eine Laufzeitbeschränkung dürfte eine Entschädigungspflicht auslösen, sofern die Betreiber Investitionen nicht hätten amortisieren können, die sie im Vertrauen auf die bestehende gesetzliche Regelung vorgenommen hätten.

Ausfuhr von Brennelementen verbieten

Auf Bundesratskurs ist die Nationalratskommission bei den abgebrannten Brennelementen. Sie stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu, deren Ausfuhr zur Wiederaufbereitung nach Ablauf des Moratoriums endgültig zu verbieten.

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 hat die Kommission weiter beschlossen, eine Motion zu den Wasserzinsen einzureichen. Stimmen National- und Ständerat zu, wird der Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Energiewirtschaft eine Regelung für die Wasserzinsen nach 2019 zügig an die Hand zu nehmen.

Er soll darauf hinarbeiten, dass die Kantone für Anlagen, die Investitionsbeiträge gemäss neuem Energiegesetz erhalten, während 10 Jahren teilweise oder ganz auf die Wasserzinsen für die zusätzliche Produktion verzichten.

fest (Quelle: sda)

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