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Der Elfenbeinhandel wird in New York strikt geregelt.

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www.elfenbeinverkauf.info, www.state.info, www.gesetz.info, www.gegen.info

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Donnerstag, 21. August 2014 / 07:16:21

New York State: Gesetz gegen Elfenbeinverkauf

Albany - Ein neues Gesetz erlegt Antiquitätenhändlern im US-Bundesstaat New York striktere Regeln zum Verkauf von Elfenbein auf - diese drohen nun jedoch, auszuwandern.

Das Gesetz wurde am 12. August unterschrieben und verbietet den Verkauf von Elfenbein, das weniger als 100 Jahre alt ist sowie Antiquitäten, bei denen mehr als 20 Prozent des verwendeten Materials Elfenbein ist.

Massive Verluste für Händler

Für Antiquitätenhändler wie Lark Mason, der von der Businessweek befragt wurde, bedeutet das Verkaufsverbot herbe Verluste. Er hat im vergangenen Jahr geschätzte zwei Mio. Dollar (rund 1,8 Mio. Franken) mit dem Handel von Elfenbein verdient, was etwa 20 Prozent seines Umsatzes ausmacht. Er überlegt nun nach Texas auszuwandern, wo die Gesetze nicht so streng sind.

Neben den Stosszähnen von Elefanten und Mammuts sind auch Nashornhörner vom Verkaufsverbot betroffen. Der illegale Handel und das Wildern der Elefanten und Nashörner soll durch das Gesetz unterbunden werden. Einzig Musikinstrumente, die vor 1975 erzeugt wurden, dürfen problemlos verkauft werden. Zuwiderhandlungen werden als schwere Straftaten gehandelt.

Markt könnte sich stark verändern

Rund 80 Antiquitätenhändler hatten laut Mason unter dem alten Gesetz eine spezielle Lizenz, um weiterhin Elfenbein zu verkaufen. Der Markt könnte sich stark verändern - wer wenig Elfenbein verkauft hat, wird ganz darauf verzichten. Wer von Elfenbeinhandel abhängig ist, wird möglicherweise auswandern. Auch für die Bewohner verringert sich damit die Auswahl an Händlern, an die sie Antiquitäten verkaufen können.

Eine Gnadenfrist wird von Mason erwartet, in der alte Bestände noch legal verkauft werden dürfen. Das könnte kurzfristig die Preise auf Elfenbein sinken lassen, wenn alle Händler das Elfenbein gleichzeitig auf den Markt brächten.

bg (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=635592

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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