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Mindeststandards des Bundes zur Sozialhilfe wären von Vorteil: Leistungen für den Grundbedarf, also für Essen, Kleider und Körperpflege, sollten für das ganze Land einheitlich festgelegt werden. (Symbolbild)

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Sonntag, 17. August 2014 / 11:49:51

SKOS fordert landesweit verbindliche Spielregeln bei Sozialhilfe

Bern - Die Kosten der Sozialhilfe müssen aus Sicht des Co-Präsidenten der SKOS, Felix Wolffers, gerechter verteilt werden. Er zeigt sich besorgt darüber, dass Kantone und Gemeinden versuchen, Sozialhilfebezüger durch tiefere Leistungen oder andere Massnahmen zu vergraulen.

Wolffers spricht von einem «Negativwettbewerb»: «Kantone und Gemeinden versuchen, durch tiefere Leistungen oder andere Massnahmen den Zuzug von Bedürftigen zu erschweren oder gar zu verunmöglichen», sagte der neue Co-Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag».

Das sei «eine bedenkliche Entwicklung, die zeigt, dass es landesweit verbindliche Spielregeln braucht». Politische Korrekturen seien nötig: Es brauche «wirksame Finanzierungsmechanismen, um die Kosten der Existenzsicherung gerechter zu verteilen», fordert Wolffers.

Landesweite Vorgaben

Probleme ergeben sich laut Wolffers vor allem dort, wo die Gemeinden die Sozialhilfe ganz oder massgeblich selber finanzieren müssen. «Wir müssen uns daher fragen, ob es noch richtig ist, die Existenzsicherung auf Stufe Gemeinde zu finanzieren.» Denkbar wäre aus Sicht von Wolffers, dass sich die Kantone einheitlich zu einem gewissen Mass an der Existenzsicherung beteiligen müssen.

Auch landesweit fordert er einheitliche Vorgaben: Mindeststandards des Bundes zur Sozialhilfe wären seiner Meinung nach «von Vorteil». «Zumindest die Leistungen für den Grundbedarf, also für Essen, Kleider und Körperpflege, sollten für das ganze Land einheitlich festgelegt werden.»

Verständlich - aber verheerend

Eine Debatte über die Sozialhilfe hatte kürzlich die Aargauer Gemeinde Riniken ausgelöst. Die kleine Gemeinde hatte Liegenschaftsbesitzer aufgefordert, Wohnungen nicht an zuziehende Sozialhilfebezüger zu vermieten. Die Gemeinde wollte das als Hilfeschrei verstanden wissen: Die Sozialhilfekosten stiegen in zwei Jahren um 300 Prozent.

Wolffers bezeichnete das Vorgehen der Gemeinde als «Akt der Ausgrenzung von sozial Schwachen» und als «Verstoss gegen die Verfassung». Die Debatte weise aber in der Tat auf ein Problem hin: Vor allem in Agglomerationsgemeinden mit günstigem Wohnraum stiegen die Kosten für die Sozialhilfe.

«Aus Sicht der einzelnen Gemeinde mag die Reaktion daher verständlich sein», sagte Wolffers. «Für den sozialen Zusammenhalt im Land ist die Entwicklung jedoch verheerend.»

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=635191

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