stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
International Marketing & Communications Specialist
Deine Aufgaben: Event Maestro : Du planst, führst durch und wertest interne und externe Veranstaltungen wie Messen, Konferenzen sowie Mitarbeiter-...   » Weiter
Telematiker HFC- / FTTH-Netz (m/ w) 100 %
Ihre Aufgaben Projektmitarbeit bei Neubau und Erweiterung unseres Koax- und Glasfaserkabelnetzes (HFC + FTTH) Planung, Betrieb und Unterhalt des HFC-...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Online Produzent:in im Stundenlohn
Deine Aufgaben Du produzierst Online-Stories aus den Beiträgen der Journalist:innen Du wählst Bilder und multimediale Elemente für die Online-Stories...   » Weiter
Full Stack Entwickler:in LAMP-Stack (80-100%, m/ w/ d)
Dein Aufgabenbereich: Du hilfst mit bei der Entwicklung von hochwertigen webbasierten und/ oder mobilen Applikationen und unterstützt uns, bestehende...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Mitarbeiter Unternehmenskommunikation (w/ m)
70-80% Das erwartet dich Schreiben und Redigieren von Texten Redaktion der internen und externen Websites Erarbeiten von multimedialem Content...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem DRACULA KOSTÜM HERREN GOTHIC
DRACULA KOSTÜM HERREN GOTHIC
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

DÄNEMARK JACKE
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Am 20. März 2013 wurde Blochers Haus durchsucht.

Abbildung vergrössern

 
www.korrespondenz.info, www.blochers.info, www.bleibt.info, www.geheim.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Kozik Butt Racer Shirt Gürtel

 Kozik Butt Racer Shirt
 Gürtel



Donnerstag, 7. August 2014 / 15:49:01

Blochers Korrespondenz bleibt geheim

Zürich - Teilerfolg für Christoph Blocher in der «Affäre Hildebrand»: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die bei ihm beschlagnahmte Korrespondenz mit der «Weltwoche» im Strafverfahren nicht verwenden darf.

Das teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Die Dokumente unterliegen dem journalistischen Quellenschutz und dürfen deshalb nicht entsiegelt werden, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Die bei Blocher durchgeführte Hausdurchsuchung wurde jedoch als zulässig beurteilt. Die Beschwerde gegen die rückwirkende Erhebung von Telefondaten wurde abgewiesen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz in Herrliberg ZH eine Hausdurchsuchung durchgeführt und dabei verschiedene Unterlagen und Datenträger zum Fall Hildebrand sichergestellt, die noch am gleichen Tag versiegelt wurden. Ausserdem wurde für die Zeit vom 4. November 2011 bis zum 13. Januar 2012 eine Telefonüberwachung angeordnet.

Im November 2013 entschied das Obergericht, die versiegelten Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung zu überlassen. Zuvor waren Dokumente ausgesondert worden, die unter das Anwalts- und Amtsgeheimnis fallen. Blocher akzeptierte diesen Entscheid nicht und legte Beschwerde ein.

«Weltwoche»-Korrespondenz aussondern

Diese wurde nun vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen. Das Obergericht wurde verpflichtet, aus den beschlagnahmten Unterlagen zusätzlich noch jene Dokumente auszusondern, die den Verkehr zwischen Blocher und der «Weltwoche», beziehungsweise den dort arbeitenden Journalisten betreffen.

Diese Korrespondenz und Aufzeichnungen dürfen für das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft nicht freigegeben werden, weil sie dem Quellenschutz für Medienschaffende und damit grundsätzlich dem Beschlagnahmungsverbot unterliegen.

Gemäss Bundesgericht gilt das Beschlagungsnahmungsverbot von Unterlagen «ungeachtet des Ortes, wo sie sich befinden». Es gelte damit nicht nur für journalistische Dokumente, die bei Medienschaffenden liegen, sondern auch für solche im Gewahrsam der beschuldigten Person oder von Dritten.

Informanten schützen

Medien, so heisst es im Urteil, übten ein «Wächteramt» aus und sollten Missstände in Staat und Gesellschaft ungehindert aufdecken können. Dafür müssten sie an die notwendigen Informationen gelangen. Könne der Informant davon ausgehen, dass sein Name geheim bleibe, werde er die Information den Medien eher zugänglich machen, als wenn er mit der Offenlegung seines Namens rechnen müsse.

Blochers Anwalt, Walter Hagger, bezeichnete den Entscheid bezüglich Quellenschutz als «sehr positiv» - nicht nur im konkreten Fall, sondern ganz allgemein für die Medien. Seines Wissens habe das Bundesgericht noch nie einen vergleichbaren Entscheid gefällt, sagte er auf Anfrage. Am Zürcher Obergericht liege es nun, die Korrespondenz zwischen «Weltwoche» und Blocher auszusondern. Blocher selbst wollte das Urteil auf Anfrage nicht kommentieren.

Zudem muss das Obergericht auf Geheiss des Bundesgerichts auch darüber befinden, ob und inwieweit der Staatsanwaltschaft Kopien der Agenda von Christoph Blocher überlassen werden können.

Was die Hausdurchsuchung an sich betrifft, war es laut Bundesgericht nicht notwendig, dafür eine Ermächtigung der Präsidien von National- und Ständerat einzuholen, da die vorgeworfenen Straftaten in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit des damaligen Nationalrates Christoph Blocher stehen.

Telefonüberwachung war rechtens

Bezüglich der rückwirkenden Erhebung der Telefonkontakte kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft formell korrekt vorgegangen ist. Sie habe ihre Anordnung gegenüber dem Obergericht eingehend begründet und das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers nicht verletzt.

Wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mitteilte, handelt es sich bei der rückwirkenden Erhebung von Telefondaten nicht um eine Echtzeitüberwachung von Gesprächen, sondern lediglich um eine Teilnehmeridentifikation. Das heisst: Es wird festgestellt, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt telefonischen Kontakt hatte.

Die Staatsanwaltschaft führt gegen Blocher ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gehilfenschaft und der versuchten Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses. Am 27. Dezember 2011 soll der ehemalige SVP-Bundesrat versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Informatiker der Bank Sarasin Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten.

Am 5. Januar 2012 veröffentlichte das Wochenmagazin ein zusammengeschnipeltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen. Fünf Tage Später trat Hildebrand wegen Dollarkäufen seiner Frau als Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zurück. (Urteil 1B_420/213 und 1B_436/2013)

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Beschwerde von Hildebrand weitgehend gutgeheissen
    Freitag, 20. Juni 2014 / 16:23:00
    [ weiter ]
    Verfahren gegen Zürcher Oberstaatsanwalt Bürgisser eingestellt
    Donnerstag, 19. Dezember 2013 / 11:03:00
    [ weiter ]
    Bundesanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Hildebrand
    Donnerstag, 22. August 2013 / 14:09:03
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum