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«Politische Propaganda durch Krankenversicherer ist als unzulässig zu qualifizieren», hielt der Bundesrat Anfang Juni fest.

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Sonntag, 20. Juli 2014 / 14:17:36

Sieben Krankenkassen wegen Abstimmungspropaganda kritisiert

Bern - Zwei Monate vor der Abstimmung über die Einheitskrankenkasse ist im Kanton Bern eine Abstimmungsbeschwerde gegen sieben Krankenkassen eingereicht worden. Kritisiert wird deren einseitige Berichterstattung gegen die Initiative.

Im Visier hat der Beschwerdeführer die Versicherer CSS, Assura, Swica, Helsana, Concordia, Visana und Mutuel. Diese hätten «durch ihre nicht objektive und nicht sachliche Information im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über die Initiative 'für eine öffentliche Krankenkasse' die Abstimmungsfreiheit verletzt», heisst es in der Abstimmungsbeschwerde, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt und über die der «SonntagsBlick» berichtet hatte.

Eingereicht wurde die Abstimmungsbeschwerde vergangene Woche beim Bernischen Regierungsrat, wie Flavia Wasserfallen, Co-Generalsekretärin der SP, auf Anfrage erklärte. Die Partei unterstützt den Beschwerdeführer juristisch. Die Volksinitiative, um die am 28. September abgestimmt wird, war unter anderen von der SP lanciert worden.

Gemäss Wasserfallen haben sich auch in anderen Kantonen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gemeldet, um gegen die politische Propaganda der Krankenkassen Beschwerde einzureichen. Solche müssen gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte bei den Kantonsregierungen eingereicht werden.

Propaganda verboten

Die SP und der Beschwerdeführer erhoffen sich, dass der Bernische Regierungsrat die Versicherer an ihre Pflichten erinnert. Diese hat der Bundesrat wiederholt klargestellt: Da die «Durchführung der sozialen Krankenversicherung eine öffentliche Aufgabe» sei, hätten Versicherer wie Behörden zu handeln.

Versicherte hätten das Recht, von Behörden objektive und transparente Informationen zu erhalten. «Politische Propaganda durch Krankenversicherer ist daher als unzulässig zu qualifizieren», hielt der Bundesrat Anfang Juni in einer Antwort auf eine entsprechende Interpellation fest.

Unter Umständen bestehe aber ein Recht, stärker in eine Kampagne einzugreifen, «sofern und soweit die entsprechenden Äusserungen den Grundsätzen der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit» genügten. Zudem ist gemäss Krankenversicherungsgesetz die «Finanzierung einer politischen Kampagne mit Mitteln der sozialen Krankenversicherung gesetzwidrig».

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=632663

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