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Jedes Jahre sterben Hunde in aufgeheizten Autos, weil ihre Besitzer nur mal eben kurz einkaufen waren.

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Montag, 7. Juli 2014 / 12:55:00

Lassen Sie Ihren Hund nicht im Auto zurück

Obwohl allgemein bekannt sein sollte, dass die Temperatur in einem an der Sonne geparkten Auto innert kurzer Zeit stark ansteigt, werden im Sommer regelmässig Hunde in Fahrzeugen zurückgelassen. Solche Situationen können für die betroffenen Hunde jedoch qualvoll oder gar tödlich enden. Ihre Halter haben mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Selbst wenn durch das Offenlassen schmaler Fensterspalten vermeintlich für Frischluft gesorgt wird, stellt das Zurücklassen im geparkten Auto bei hohen Temperaturen eine Gefahr für das Wohlbefinden und das Leben des sich darin befindenden Vierbeiners dar. Die Lage wird von Haltern oft unterschätzt. So steigt die Temperatur im Innern eines Fahrzeugs auch an wolkenbedeckten, aber schwülen Tagen erheblich an und es können selbst schattige Parkplätze oder Parkhäuser zur Hitzefalle werden. Die zu geringe Luftzufuhr hindert die Tiere am notwendigen Wärmeaustausch durch Hecheln und Verdunstung, was Stress verursacht, der bis zum Hitzetod infolge Kreislaufzusammenbruchs führen kann.

Tierquälerei gemäss Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG)

Wer sein Tier in einer solchen Situation zurücklässt, handelt nicht nur gedankenlos, sondern verstösst auch gegen das Tierschutzrecht und macht sich wegen einer Tierquälerei gemäss Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) strafbar. Je nachdem, ob das tierliche Wohlbefinden dabei lediglich gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, kommen die Tatbestände der Vernachlässigung, der Misshandlung oder allenfalls jener der qualvollen Tötung zur Anwendung.

Wird ein Tier in einem überhitzten Fahrzeug zurückgelassen, sollten Drittpersonen versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Ist dies innert nützlicher Frist nicht möglich, ist die Polizei oder die Feuerwehr zu alarmieren, die das Tier mit geeigneten Werkzeugen befreien kann. Besteht aufgrund des schlechten Gesundheitszustands bereits akute Lebensgefahr für den Hund, kann natürlich nicht mehr zugewartet werden, bis der Tierhalter oder die Polizei eintrifft. In diesem Fall sind Drittpersonen befugt, das Auto - aber natürlich nur soweit nötig - zu beschädigen, um das Tier zu befreien. Der Tierretter kann sich in einer solchen Situation darauf berufen, im Sinne des Tierhalters gehandelt zu haben - rechtlich wird dabei von einer sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag gesprochen. Der Tierhalter wird den durch die Beschädigung entstandenen finanziellen Schaden in diesem Fall selber tragen müssen.

Nach der Befreiung sollte das Tier umgehend in den Schatten gebracht und mit ausreichend Wasser versorgt werden. Als Sofortmassnahme hilft das Auflegen kühlender Tücher. Weitergehende Behandlungen sind dem Tierarzt zu überlassen.

li (Quelle: Tier im Recht)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=631446

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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