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Die Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA setzt die Tötungen widerrechtlich fort.

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Dienstag, 24. Juni 2014 / 15:52:00

Rumänien: Töten von Streunerhunden endlich illegal

Bukarest/Zürich - Nach dem Gesetz ist der Gerichtsbeschluss mit sofortiger Wirkung rechtsverbindlich: Die Streunerhunde-Tötungen sind seit letzten Freitag, den 20. Juni, illegal.

An diesem Tag hatte das Bukarester Appellationsgericht die so genannten Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes aufgehoben, die von der internationalen Tierschutzorganisation «Vier Pfoten» angefochten worden waren.

Bukarest wartet auf Begründung

Dennoch setzt die Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA, die offiziell der Bukarester Stadtverwaltung unterstellt ist, die Streunerhunde-Tötungen widerrechtlich fort. Razvan Bancescu, Chef der ASPA, erklärte gestern auf einer Pressekonferenz in Bukarest, die ASPA würde weiterhin Hunde töten, bis das Gericht seine Entscheidung begründet habe. «Derzeit sind die ASPA-Aktivitäten nicht beeinträchtigt, und das Streunerhunde-Management-Programm wird weiterlaufen», sagte Bancescu. Ausserdem erklärte er, die ASPA habe während des neunmonatigen Streunerhunde-Management-Programms in Bukarest 25'000 Hunde gefangen, von denen etwa 10'000 getötet worden seien.

«Vier Pfoten» fordert Stopp

«Vier Pfoten» fordert die ASPA und alle Stadtverwaltungen auf, die Streunerhunde-Tötungen sofort zu stoppen. «Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die ASPA und alle Stadtverwaltungen sich an den Beschluss halten und sich dementsprechend verhalten müssen», sagt Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei «Vier Pfoten». «Andernfalls ist das ein Missbrauch, und gegen die involvierten Personen können Strafverfahren eingeleitet werden, weil sie sich dem Gerichtsbeschluss widersetzen und illegal öffentliche Gelder ausgeben. Bancescu kann daher nicht im Namen der ASPA gesprochen haben, er hat wohl seine persönliche Meinung kundgetan.»

Die Regierung hat nun die Möglichkeit, gegen den Gerichtsbeschluss in Berufung zu gehen. Die Berufung muss nach dem Erhalt des Beschlusses beim obersten Gericht eingereicht werden. «Berufung ist zwar eine Option, doch sie verhindert einen konstruktiven Neubeginn», betont Gabriel Paun. «Es wäre vernünftiger, sofort mit den richtigen Experten eine kluge Dringlichkeitsverordnung zu erarbeiten. Wir würden unsere Expertise und Ressourcen anbieten, wenn die Bereitschaft für einen Dialog vorhanden wäre.»

Gesetz nach tragischem Vorfall in Kraft getreten

Das Tötungsgesetz war im Oktober 2013 in Kraft getreten, nachdem ein Monat zuvor bei einem tragischen Vorfall ein kleiner Junge von Streunerhunden tödlich verletzt worden war. Die Anwendungsnormen des neuen Streunerhunde-Gesetzes, das deren Tötung erlaubt, wurden im Dezember 2013 veröffentlicht. Kurz darauf starteten die Massentötungen. Viele tausend Streunerhunde wurden seitdem von verschiedenen Stadtverwaltungen, inklusive Bukarest, getötet. Anfang Januar 2014 focht «Vier Pfoten» die Anwendungsnormen an und legte dar, dass mehrere Punkte darin, bestehenden Gesetzen widersprechen. Zunächst hatte «Vier Pfoten» an die rumänische Regierung appelliert, die Methodik einzufrieren, aber leider wies diese den Antrag ab. Daraufhin focht «Vier Pfoten» die Anwendungsnormen im März 2014 vor dem Appellationsgericht in Bukarest an.

ig (Quelle: Vier Pfoten)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=630115

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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