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Tony Abbott begrüsst das Urteil.

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Mittwoch, 18. Juni 2014 / 09:38:00

Australische Einwanderungspolitik rechtsmässig

Sydney - Das höchste Gericht Australiens hat die umstrittene Einwanderungspolitik des Landes für rechtmässig erklärt. Die Richter wiesen am Mittwoch eine Klage gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Auffanglagern auf entlegenen Inseln einstimmig ab.

Der konservative Premierminister Tony Abbott begrüsste das Urteil des höchsten Gerichts. Die Einwanderungspolitik sei für Australien «sehr wichtig».

Die Vorsitzende der Grünen-Partei, Christine Milne, sagte dagegen, es handle sich lediglich um eine «verfassungsrechtliche Entscheidung». «Moralisch» sei die Frage noch nicht geklärt. Die Auffanglager seien ein «schwarzer Fleck» für Australien und müssten geschlossen werden, forderte die Politikerin.

Geklagt hatte ein iranischer Flüchtling, der im Juli 2013 auf der zu Australien gehörenden Weihnachtsinsel angekommen und dann auf die Insel Manus in Papua-Neuguinea gebracht worden war. Seine Anwälte waren der Auffassung, dass die entsprechenden Regelungen im Einwanderungsgesetz gegen die Verfassung verstossen.

Umkehr auf offener See

Flüchtlinge, die mit Booten nach Australien kommen oder auf See aufgegriffen werden, werden gemäss der umstrittenen Asylpolitik in Lagern auf Manus und der Pazifikinsel Nauru untergebracht. Selbst wenn ihren Asylanträgen stattgegeben wird, dürfen sie nicht nach Australien kommen.

Die Zustände in den Aufnahmelagern werden von Flüchtlingshilfswerken scharf kritisiert. Mitte Februar gab es auf Manus nach wochenlangen Protesten der Flüchtlinge gewaltsame Zusammenstösse mit Wachleuten. Dabei wurde ein Iraner getötet.

Auf dem gefährlichen Seeweg nach Australien kamen bereits hunderte Flüchtlinge ums Leben. Im letzten halben Jahr erreichte kein Boot mehr sein Ziel, weil die Schiffe gemäss der Asylpolitik neuerdings noch auf See zur Umkehr gezwungen werden. Im Vergleich zu europäischen Staaten wie Italien ist die Zahl der Bootsflüchtlinge, die nach Australien gelangen, relativ gering.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=629406

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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