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Die AKW-Betreiber müssen für die Kosten von 30 Millionen Franken aufkommen.

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Dienstag, 3. Juni 2014 / 17:15:59

AKW-Betreiber gegen Jodtablettenverordnung

Aarau - Die Atomkraftwerkbetreiber erheben Beschwerde gegen die revidierte Jodtablettenverordnung. Sie wollen verhindern, dass neu auch die Bevölkerung im Umkreis von 20 bis 50 Kilometer rund um ein Atomkraftwerk Jodtabletten zugeschickt erhält.

Bisher wurden die Tabletten nur an Haushalte im Umkreis von 20 Kilometern rund um Atomkraftwerke verteilt. Mit der revidierten Verordnung, die Anfang Jahr in Kraft trat, vergrösserte der Bundesrat den Verteilradius. Für die Kosten von 30 Millionen Franken müssen die AKW-Betreiber aufkommen.

Diese wehren sich nun auf dem Rechtsweg gegen die neue Regelung, wie die AKW-Betreiber-Organisation Swissnuclear am Dienstag ankündigte. Die Beschwerde werde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, sagte Swissnuclear-Sprecher Patrick Jecklin auf Anfrage. Die AKW-Betreiber seien der Ansicht, dass der Verordnung teilweise die Rechtsgrundlage fehle und dass sie das Verhältnismässigkeitsprinzip verletze, heisst es im Communiqué.

«Kein Sicherheitsgewinn»

Der Aufwand werde durch die revidierte Verordnung mehr als verdreifacht, ohne dass die Sicherheit gesteigert werde, argumentiert Swissnuclear. Die Vergrösserung des Verteilradius' sei im Gegenteil eher kontraproduktiv: Gerade bei Extremszenarien sei eine zentrale und geschützte Lagerung effektiver. Zudem verunsichere die Änderung die Bevölkerung.

Die Ausweitung des Verteil-Radius' war nach dem AKW-Unfall im japanischen Fukushima beschlossen worden. Insgesamt sollen rund 4,6 Millionen Personen Jodtabletten erhalten, mit der bisherigen 20-Kilometer-Regelung waren es rund 1,2 Millionen Personen. Für die restliche Bevölkerung werden die Jodtabletten wie bisher für einen allfälligen AKW-Unfall in den Kantonen gelagert und im Ernstfall verteilt.

Kosten werden den AKW-Betreibern aufgebrummt

Die AKW-Betreiber müssen für die Kosten von 30 Millionen Franken aufkommen. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Kantone die Verteilkosten übernehmen. Sie hätten all jene Bewohner mit Jodtabletten beliefern müssen, die näher als 100 Kilometer bei einem Atomkraftwerk wohnen und die bei einer Katastrophe nicht innerhalb von zwölf Stunden mit Tabletten versorgt werden könnten.

Laut dem Bund hätte dies aber zu einer sehr heterogenen Regelung geführt. Darum entschied sich der Bundesrat für einen einheitlichen 50-Kilometer-Radius; die Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip die AKW-Betreiber übernehmen.

Mit der Ausweitung des Verteil-Radius' will der Bund die Bevölkerung bei einem schweren AKW-Unfall besser schützen. Werden Jodtabletten rechtzeitig eingenommen, verhindern sie, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert.

Die Verteilung der Jodtabletten sollte im kommenden Herbst beginnen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Januar angekündigt hatte. Am Dienstag hiess es beim BAG auf Anfrage, solange die Beschwerde nicht eingereicht sei, könne zu allfälligen Auswirkungen auf den Zeitplan nichts gesagt werden.

fest (Quelle: sda)

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