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Uli Hoeness könnte bei guter Führung nach Verbüssung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden. (Archivbild)

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Montag, 2. Juni 2014 / 13:38:00

Haftantritt von Uli Hoeness

München - Zweieinhalb Monate nach seiner Verurteilung tritt Deutschlands prominentester Steuersünder Uli Hoeness seine Haft an. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa geht der frühere Präsident des FC Bayern München noch im Laufe des Tages ins Gefängnis nach Landsberg am Lech.

Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung online über den Haftantritt des 62-Jährigen berichtet. Von den bayerischen Justizbehörden war zunächst keine Bestätigung dafür zu erhalten.

Das Münchner Landgericht hatte Hoeness am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fussball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Seine Selbstanzeige vom Januar 2013 wertete das Gericht als unzureichend.

Einen Tag nach dem Urteilsspruch erklärte Hoeness, er werde die Haftstrafe akzeptieren und auf eine Revision verzichten. Daraufhin liess auch die Staatsanwaltschaft die Revision fallen. Hoeness trat zudem als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.

Zunächst geschlossener Vollzug

Zunächst muss Hoeness seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen. Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Hoeness könnte bei guter Führung nach Verbüssung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten. Das wäre im Herbst 2016.

Zieht man davon die 18 Monate ab, dürfte Hoeness bereits nach rund 10 Monaten geschlossenem Vollzug, also im nächsten Frühjahr, mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen. Ausgang, Urlaub und Freigang würden dazugehören. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach.

Privatsphäre verletzt

Hoeness war juristisch gegen die Verbüssung der Haft im Gefängnis von Landsberg am Lech vorgegangen. Er sah seine Privatsphäre verletzt, weil die Justiz Ende März mehr als 150 Journalisten das dortige Gefängnis gezeigt und sogar Haftzellen geöffnet hatte.

Ausserdem befürchtete der prominente Gefangene, dass Mithäftlinge oder Justizbeamte Details vom Alltag hinter Mauern des ehemals wohl mächtigsten Mannes im deutschen Fussball ausplaudern könnten. Der Antrag von Hoeness auf Absitzen der Haftstrafe in einem anderen Gefängnis wurde aber offensichtlich abgewiesen.

Den Medientermin in Landsberg hatte auch Ministerpräsident Horst Seehofer mit Verweis auf die Privatsphäre von Hoeness kritisiert und dafür seinen Justizminister Winfried Bausback gerüffelt.

Mitte Mai wurde bekannt, dass ein ehemaliger Häftling Hoeness zu erpressen versuchte. Der Mann hatte dem 62-Jährigen mit Problemen im Gefängnis gedroht. Bei der geplanten Geldübergabe wurde er gefasst.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=627923

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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