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Der Bundesrat hält an Plänen fest, das Fördersystem ab 2021 durch ein Lenkungssystem zu ersetzen.(Archivbild)

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Mittwoch, 21. Mai 2014 / 20:39:00

Verfassungsartikel zu Ökosteuer-Reform soll 2015 vorliegen

Bern - Der Bundesrat will den Energieverbrauch mit Abgaben senken. Nach einer Konsultation hält er an Plänen fest, das Fördersystem ab 2021 durch ein Lenkungssystem zu ersetzen. Das letzte Wort wird das Volk haben: Das neue System soll in der Bundesverfassung verankert werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse einer Konsultation zu ersten Vorschlägen zur Kenntnis genommen und das Finanz- und das Energiedepartement beauftragt, bis 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zum Verfassungsartikel vorzulegen. Bis Mitte 2016 sollen dann die Einzelheiten des neuen Systems vorliegen.

Mit dem verstärkten Einsatz von Abgaben liessen sich die Klima- und Energieziele zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die Mehrheit der Konsultationsteilnehmer begrüsse den Übergang vom Fördern zum Lenken. Unterschiedliche Vorstellungen bestünden in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des Lenkungssystems.

Kein Entscheid zu CO2-Abgabe auf Benzin

Hier hat sich der Bundesrat denn auch noch nicht festgelegt: Nachdem er zwei ziemlich detaillierte Varianten zur Diskussion gestellt hatte, ist er zu Eckwerten zurückgekehrt. Er hält fest, dass die heutige CO2-Abgabe auf Brennstoffen weitergeführt und periodisch erhöht werden soll.

Was die umstrittene Abgabe auf Treibstoffen betrifft, will der Bundesrat beide Varianten weiterverfolgen: Eine ohne Treibstoffabgabe und eine mit. Eine CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel hatte der Bundesrat schon bei der letzten Revision des CO2-Gesetzes vorgesehen, doch stellte sich das Parlament dagegen.

Neue Stromabgabe

Ein weiterer Eckwert: Zur CO2-Abgabe soll neu eine Stromabgabe hinzukommen. Inwiefern sich die Abgabesätze je nach Produktionsart - erneuerbare und nicht erneuerbare Energie - differenziert ausgestalten liessen, will der Bundesrat prüfen lassen.

Damit der Anteil an Elektrizität aus erneuerbaren Energien weiter erhöht werden kann, soll die Stromabgabe während einer Übergangsphase durch eine weiterentwickelte Form des Einspeisevergütungssystems ergänzt werden. Die neuen Fördermittel sollen dabei schrittweise abgebaut werden, die letzten Neuzusagen würden 2030 gesprochen.

Rückerstattung an die Bevölkerung

Für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen sind Abfederungsmassnahmen vorgesehen. Fest steht weiter, wie die Erträge aus den Abgaben verwendet werden sollen. Die Erträge aus der CO2-Abgabe sollen vollständig an die Unternehmen und die Bevölkerung rückverteilt werden.

Die Einnahmen aus der Stromabgabe sollen teilweise für die befristete Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen verwendet werden. Der Rest würde ebenfalls an Wirtschaft und Bevölkerung verteilt.

Zwei Varianten

In die Vernehmlassung geschickt hatte der Bundesrat zwei Varianten. Die erste sah eine Stromverbrauchsabgabe vor, die nach 2020 eingeführt und in kleinen Schritten erhöht würde, so das sie 2050 rund 10 Prozent betragen würde.

In der zweiten Variante war eine umfassende Energieabgabe vorgesehen. Ausserdem sollten auch Autofahrer zur Kasse gebeten werden: Die zweite Variante beinhaltete eine Abgabe auf Benzin und anderen Treibstoffen, die bis ins Jahr 2050 auf rund 29 Rappen pro Liter Benzin steigen würde. Mit dieser Variante liessen sich die Ziele ohne Fördermassnahmen erreichen.

In der Konsultation erntete der Bundesrat für seine Vorschläge Kritik. Während SP, Grüne und Grünliberale mehr Tempo forderten, gingen den bürgerlichen Parteien die Vorschläge zu weit. Die SVP stellte sich gänzlich gegen ein Lenkungssystem. Auch die FDP lehnte beide Varianten ab. Die CVP sprach sich für die erste Variante aus. Die Kantone wiederum zogen die zweite Variante vor.

ig (Quelle: sda)

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