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Für die CS wirdwohl noch das heutige Recht gelten.

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Dienstag, 20. Mai 2014 / 15:33:00

Darf die CS ihre Busse von der Steuer abziehen?

Zürich - Die Milliarden-Busse der Credit Suisse hat die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Strafzahlungen wieder ins Rampenlicht gerückt. Gemäss Bankenangaben sind nur rund 800 Mio. Dollar der 2,81 Milliarden-Busse abzugsfähig.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte am Dienstag vor den Medien, dass die Busse auf Bundesebene abzugsfähig sei, soweit sie Gewinnabschöpfungscharakter habe. Nicht abzugsfähig sei der Teil der Busse, der Strafcharakter habe.

Laut CS-Finanzchef David Mathers stehen «etwa 2 Milliarden der 2,8 Milliarden Dollar in Zusammenhang mit einer Strafe», wie er an einer Telefonkonferenz erklärte. «Wir gehen davon aus, dass dieser Betrag nicht abzugsfähig ist.» Bei den übrigen rund 800 Millionen Dollar sei dagegen «ein gewisser Steuerabzug» möglich.

Unterschiedliche Handhabung

Dabei gibt es beim Bund und in den Kantonen unterschiedliche Regelungen. Im Kanton Zürich, wo die CS steuerpflichtig ist, harrt die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen einer Lösung: Steueramt und Steuerrekursgericht sind sich nicht einig.

Das Steuerrekursgericht wies in einem konkreten Fall das Argument des Steueramts zurück, wonach ein Abzug dem Strafzweck der Busse und damit dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung widerspreche. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Ein Weiterzug bis ans Bundesgericht ist möglich.

Erste Chance verpasst

Der Fall der CS hat nun auch wieder die Politik aufgeschreckt. Noch im vergangenen Sommer verpasste es der Nationalrat, Klarheit zu schaffen: Er lehnte eine Motion aus dem Ständerat ab, die sicherstellen wollte, dass Bussen, Gebühren, Ausgleichszahlungen und andere Sanktionen wegen steuerrechtlicher Vergehen nicht von den Steuern abgezogen werden können.

Im Dezember erklärte sich der Bundesrat dann bereit, zum Thema einen Bericht zu verfassen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit wird nämlich nicht nur in der Praxis unterschiedlich angewandt, sondern ist auch in der Lehre umstritten.

Dabei stehen sich zwei verfassungsrechtliche Grundsätze gegenüber: Einerseits die Wertneutralität des Steuerrechts, welche besagt, dass Unternehmen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden - ohne Unterschied, ob die Einkünfte auf legale oder illegale Weise erlangt wurden.

Andererseits geht es um den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Dabei sollte die Abgeltungs- und Präventionswirkung einer strafrechtlichen Busse nicht durch die steuerliche Abzugsfähigkeit reduziert werden. Zur Frage gibt es nur wenige Gerichtsentscheide.

Zweiter Anlauf mit offenem Ausgang

Laut Finanzministerin Widmer-Schlumpf vesucht das Finanzdepartement derzeit die Auslegeordnung über die verschiedenen Regeln zu erstellen und prüft Änderungen. Angestrebt werde eine einheitliche Regelung, sagte Widmer-Schlumpf. Für die CS wird aber wohl noch das heutige Recht gelten.

In ihren Reaktionen zur Rekordbusse der CS bezeichneten BDP, CVP und SP ein etwaiger Abzug der Busse von den Steuern als «störend» bis «unannehmbar». «Aber wir können Gesetze nicht von heute auf morgen ändern; der Ball liegt bei den Kantonen», sagte der Glarner Nationalrat und BDP-Präsident Martin Landolt auf Anfrage. Die CVP will Vorstösse zum Thema lancieren.

Für die FDP ist die steuerliche Abzugsfähigkeit hingegen keine politische, sondern eine rechtliche Frage. «Das wird eine Sache sein zwischen der CS und den Steuerbehörden», sagte FDP-Präsident Philipp Müller. Auch die SVP verneint Handlungsbedarf unter der Bundeshauskuppel: «Das sind Kosten, die aufgrund der Geschäftstätigkeit entstanden sind», erklärt SVP-Finanzplatzexperte Thomas Matter. Die Gewinne habe die Bank ja auch versteuert.

Rekordbusse

Die CS muss für ihre Verfehlungen im grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden insgesamt 2,815 Milliarden Dollar bezahlen. Von diesem Betrag entfallen 2 Milliarden Dollar auf die Einigung mit dem Justizministerium, wobei die Bank bereits im Februar 196 Millionen Dollar an die Börsenaufsicht SEC überwiesen hatte.

Die verbleibenden 815 Millionen Dollar gehen zum grössten Teil an die Finanzbehörde des US-Bundesstaats New York, die für die Erteilung der Bankenlizenz zuständig ist. 100 Millionen Dollar erhält die US-Notenbank Fed.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=626588

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