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Die Bundesanwaltschaft in Bellinzona muss noch über eine Beschwerde entscheiden.

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Sonntag, 18. Mai 2014 / 23:49:15

Schweiz überweist Ben-Ali-Millionen vorerst nicht

Bern/Zürich - Die Schweiz kann blockierte Gelder aus dem Umfeld des Ben-Ali-Clans noch nicht an Tunesien überweisen. Gegen den Entscheid der Bundesanwaltschaft (BA), 35 Millionen Franken freizugeben, ist beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Beschwerde erhoben worden.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung». Weitere Angaben zum Verfahren könnten zur Zeit nicht gemacht werden, teilte die BA am Sonntag mit.

Der Bundesrat hatte Anfang 2011 nach dem Sturz des tunesischen Machthabers Zine al-Abedine Ben Ali umgerechnet 60 Millionen Franken auf Schweizer Konten blockiert. Der tunesische Staat gelangte mit einem Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, um an die gesperrten Gelder des Ben-Ali-Clans zu gelangen.

Die Bundesanwaltschaft kam im April zum Schluss, die tunesischen Behörden hätten genügend Beweise beibringen können, um die vorzeitige Rückerstattung von 35 Millionen Franken zu ermöglichen. Der Rest sollte bald folgen.

Nun ist in Bellinzona jedoch eine Beschwerde hängig, das Geld bleibt somit vorerst in der Schweiz. Ein Entscheid des Bundesstrafgerichts kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=626412

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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