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Die Zellen der Datenbank stammen von erwachsenen, einwilligungsfähigen Menschen.(Symbolbild)

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www.stammzellbank.info, www.ips-zellen.info, www.zentral.info, www.lagern.info

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Samstag, 17. Mai 2014 / 17:45:00

Neue Stammzellbank soll iPS-Zellen zentral lagern

Hannover - Das «Centre for Ethics and Law in the Life Sciences» der Universität Hannover sowie der Hochschule Hannover ist auf EU-Ebene im Rahmen des «Innovative Medicines Initiative»-Verbundprojekts am Aufbau einer zentralen Stammzellbank beteiligt.

In der Datenbank sollen sogenannte induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) zentral gelagert werden. Wissenschaft sowie Industrie haben dann Zugriff darauf und können die Daten zur Erforschung von Krankheiten und für die Entwicklung von neuen Therapien nutzen.

Keine embryonalen Stammzellen

Die Datenbank bietet den Vorteil, dass eines Tages die umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen womöglich überflüssig werden könnte. Denn die Zellen der Datenbank stammen von erwachsenen, einwilligungsfähigen Menschen - oft im Frühstadium einer Krankheit - und werden durch Biopsien gewonnen. Der Grund für das aktuelle Projekt: Die iPS-Zellen werden in immer mehr europäischen Forschungsprogrammen hergestellt, aber bislang fehlt eine systematische Katalogisierung.

Das langfristige Ziel der neuen «European Bank for induced pluripotent Stem Cells» ist die Schaffung einer einheitlichen Qualität und Systematisierung für die Nutzung in der Forschung. Universitäten und Pharmaunternehmen können voraussichtlich ab 2017 erste Zelllinien anfordern. Für das mit 35 Mio. Euro (ca. 42 Mio. Franken) von der EU geförderte Projekt haben sich 26 Organisationen zusammengetan: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, aber auch Pharmaunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Noch juristische Regelungslücken

Die Hannoveraner befassen sich unter anderem mit juristischen Regelungslücken beim Aufbau der Stammzellbank. Um die Vergleichbarkeit und Qualität sicherzustellen, soll jede Zelle das gleiche Programm durchlaufen. Bislang sind die Bestimmungen zur Gewinnung und Weiterverarbeitung der iPS-Zellen von Land zu Land unterschiedlich. «Insbesondere die bei der grenzüberschreitenden Forschungskooperation mit menschlichen Zellen entstehenden juristischen Fragen sind noch nicht vollständig geklärt», so Forschungsleiter Nils Hoppe.

ig (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=626302

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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