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Heute darf ein Wolf nur mit einer Ausnahmebewilligung abgeschossen werden.(Symbolbild)

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Donnerstag, 15. Mai 2014 / 12:29:00

Bundesrat stimmt Lockerung des Wolfsschutzes zu

Bern - Der Wolf könnte schon bald auf der Abschussliste der Jäger stehen. Der Bundesrat ist bereit, den Schutz des Raubtiers zu lockern, um das Zusammenleben von Mensch, Nutztieren und Wolf zu erleichtern. Wie das neue Wolfsmanagement konkret aussehen soll, ist noch unklar.

Heute darf ein Wolf nur mit einer Ausnahmebewilligung abgeschossen werden. Eine solche wird insbesondere dann erteilt, wenn ein Wolf Nutztiere reisst. Der Graubündner CVP-Ständerat Stefan Engler hält dieses Konzept, das vor allem die Verhütung von Wildschaden durch einzelne Tiere zum Ziel hat, für überholt. Heute etablierten sich in den Alpen und Voralpen Wolfsrudel.

"Die alten Rezepte, die vor allem auf die Erhaltung der Artenvielfalt, den Schutz der Art und die Schadensabwehr einzelner schadensstiftender Wölfe ausgerichtet waren, taugen deshalb nur noch bedingt, um künftige Konflikte zu lösen und Wolfsbestände zu regulieren", schreibt Engler in der Begründung einer Motion.

Er verlangt daher neue Konzepte, welche die Auswirkungen auf Nutz- und Wildtiere begrenzen und für eine bessere Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung sorgen. Wo in einer Region Wolfsrudel umherstreifen und trotz Herdenschutz Schäden anrichten, einen ausgeglichenen Wildbestand, die öffentliche Sicherheit oder die touristische Nutzung gefährden, müssten künftig Wolfsabschüsse möglich sein.

Neue Prioritäten

Engler will dazu neue Prioritäten setzen. Statt wie bisher den Schutz des Wolfes und der Artenvielfalt in den Vordergrund zu stellen, sollen die Interessen der Landwirtschaft, der Jagd, der öffentlichen Sicherheit und des Tourismus gleich hoch gewichtet werden. Gemäss seinem Vorschlag könnte für ein bestimmtes Gebiet eine maximal tolerierbare Anzahl Wölfe festgelegt werden.

Zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Wolfsmanagements äussert sich der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort nicht. Er erklärte sich aber bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen. Eine entsprechende Anpassung des Jagdgesetzes hält er auch für vereinbar mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen.

Die ersten Wölfe waren 1995 aus Italien eingewandert. Gemäss der Schweizer Raubtier-Forschungsstelle KORA leben derzeit 15 bis 20 Wölfe in der Schweiz. Im Kanton Graubünden brachte ein Wolfspaar 2012 und 2013 Junge zur Welt. Im November wurde auf St. Galler Kantonsgebiet erstmals ein Rudel beobachtet.

ig (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=626083

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