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Gelegentlich bellen ist bestimmt tolerierbar.

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Mittwoch, 2. April 2014 / 15:46:00

Was ist, wenn das Heimtier Nachbarn stört?

In über der Hälfte aller Schweizer Haushalte leben Heimtiere. Diese sind häufig Ursache für Nachbarstreitigkeiten. Wer Tiere hält, hat natürlich auf seine Mitmenschen Rücksicht zu nehmen, im Gegenzug müssen Nachbarn allerdings auch ein gewisses Mass an Toleranz aufbringen.

Immer wieder kommt es wegen Tieren zu Konflikten zwischen Nachbarn. Zu denken ist dabei etwa an andauerndes Hundegebell oder unangenehme Gerüche, die von Tieren ausgehen können.

Komplett vermeiden lassen sich solche störenden Immissionen oftmals nicht. Zu fragen bleibt daher, wo die Grenze zwischen zumutbaren und unzumutbaren Störungen liegt. Verboten ist eine Beeinträchtigung nur dann, wenn sie übermässig ist.

Die Übermässigkeit wird dabei nicht aufgrund subjektiven Wahrnehmung der Betroffenen ermittelt, sondern danach, was ein Durchschnittsmensch in einer gleichen Situation empfindet. Gelegentliches Hundegebell oder Vogelgezwitscher sind daher bestimmt tolerierbar, nicht aber beispielsweise das stundenlange schrille Schreien eines Papageis oder das pausenlose Bellen eines Hundes. Eine Rolle spielt auch, was am betreffenden Ort tatsächlich üblich ist (sogenannter Ortsgebrauch), und ob die Tiere in städtischen oder ländlichen Verhältnissen gehalten werden. So kann beispielweise auf dem Land erlaubt sein, was in einem städtischen Wohngebiet unzumutbar wäre.

Mit Freundlichkeit mehr erreichen

Wer sich gegen übermässige Tierimmissionen wie Lärm, Dreck oder unangenehme Gerüche wehren will, hat verschiedene juristische Möglichkeiten. Bevor jedoch der Rechtsweg beschritten wird, sollte immer zuerst versucht werden, mit dem Halter der Tiere eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft reicht es schon freundlich auf die Störung hinzuweisen, um den Nachbarn dazu zu bewegen, die entsprechenden Vorkehrungen treffen zu können. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung geht man vielleicht als Sieger hervor, doch sind die nachbarschaftlichen Beziehungen dann wohl auf lange Zeit belastet und weiter Streit ist oft vorprogrammiert.

Gerichtsverfahren als letzte Option

Falls den Parteien keine Einigung im Rahmen eines vernünftigen Gesprächs gelingt, hat der Nachbar oftmals keine andere Möglichkeit als rechtlich gegen die Belästigung vor zu gehen. Vor Gericht kann er die Beseitigung bereits entstandener und dem Schutz vor weiterer oder drohender Beeinträchtigung sowie Schadensersatz verlangen. Die Klage ist bei der ersten Instanz für Zivilstreitigkeiten am Wohnort des beklagten Tierhalters einzureichen.

li (Quelle: Tier im Recht)

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