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Mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden Anlagen für Stromproduktion aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energiequellen gefördert.

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www.finanzkontrolle.info, www.kev-umsetzung.info, www.kritik.info, www.uebt.info

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Freitag, 28. März 2014 / 10:32:08

Finanzkontrolle übt Kritik an KEV-Umsetzung

Bern - Für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zahlen Schweizer Stromkonsumenten jedes Jahre mehrere Hundert Millionen Franken. Bei der Umsetzung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gibt es aber gravierende Mängel, wie die Finanzkontrolle feststellte.

In einem unveröffentlichten Bericht vom November 2011, der heute von mehreren Medien publik gemacht wurde, kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle das Bundesamt für Energie (BFE), die Stiftung KEV, die Netzgesellschaft Swissgrid und die Energiepool Schweiz AG, die für die Abwicklung der Fördermassnahmen verantwortlich sind.

Realisierbarkeit nicht geprüft

Bei Swissgrid werden die Gesuche für Förderbeiträge bearbeitet. Die Finanzkontrolle stellte fest, dass die Unterlagen teilweise nicht einmal auf ihre Richtigkeit überprüft würden. Ausserdem würden Gesuche bewilligt, ohne dass die Realisierungschancen des Projekts geprüft worden wären.

Die Rede ist in dem Bericht von fiktiven oder spekulativen Absichtserklärungen, welche fortgeschrittene Projekte «mit redlichem Hintergrund» benachteiligten. Diese Feststellung ist umso pikanter, als derzeit über 30'000 Projekte auf der KEV-Warteliste stehen und auf Fördergelder warten. In dem Bericht empfiehlt die Finanzkontrolle denn auch eine «aktive Bewirtschaftung» der Warteliste.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Tatsache, dass Millionenbeträge über die mit der Auszahlung der Vergütungen beauftragte private Energiepool Schweiz AG liefen, ohne dass die Haftung geregelt war. Zudem verteuert die Auslagerung dieser Aufgabe den Vollzug, wie es in dem Bericht heisst.

Ungenügende Kontrolle

Kritik übt die Finanzkontrolle auch an der Stiftung KEV. Deren Berichterstattung sei lückenhaft, was dem BFE keine genügende Kontrolle erlaube. Das BFE seinerseits verzichtet gemäss dem Bericht darauf, Leistungsaufträge als Führungsinstrument einzusetzen. Zudem sei die Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen Beteiligten kompliziert und ungenügend geregelt.

Die Finanzkontrolle hat zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Situation abgegeben. Inwieweit diese inzwischen umgesetzt worden sind, ist nicht klar: Das BFE war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Weitere KEV-Erhöhung

Mit der KEV werden Anlagen für Stromproduktion aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energiequellen gefördert. Die Produzenten werden mit einem garantierten Vergütungstarif für den ins Netz eingespeisten Strom entschädigt.

Das Geld dafür stammt aus einem Zuschlag, den die Stromkonsumenten zahlen. Anfang 2014 war die Abgabe von 0,45 auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde erhöht worden. Das Energiegesetz erlaubt einen maximalen Zuschlag von 1,5 Rappen.

Die Erhöhung ist Kernstück des als «Energiewende light» bezeichneten indirekten Gegenvorschlags zur Cleantech-Initiative der SP, den das Parlament letztes Jahr gutgeheissen hat. Ein Referendum dagegen war mangels Unterschriften gescheitert. Die Kritik an der KEV hält aber an: Die Denkfabrik Avenir Suisse hatte das Förderinstrument in einem jüngst veröffentlichten Papier als marktverzerrend und als Fehlkonstruktion bezeichnet.

asu (Quelle: sda)

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