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Der US-Richter erachtet das vorläufige Verbot ziviler Nutzung als unzulässig. (Symbolbild)

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www.unzulaessig.info, www.us-verbot.info, www.zivilen.info, www.drohnen.info

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Freitag, 7. März 2014 / 13:22:00

US-Verbot von zivilen Drohnen unzulässig

Denver/Braunschweig/Köln - Zwar sind mittlerweile auch zivile Drohnen immer mehr im Kommen, doch haben in den USA die Bemühungen um die Schaffung sinnvoller rechtlicher Rahmenbedingungen aktuell einen Rückschlag erlitten.

Denn ein Richter hat im Fall eines abgestraften Piloten festgestellt, dass die US-Luftfahrtbehörde FAA gar nicht berechtigt ist, den Einsatz von Drohnen zu verbieten. Damit scheint dem kommerziellen Einsatz der unbemannten Fluggeräte in den USA Tür und Tor geöffnet - noch ehe die wichtige Frage der sicheren Integration in den Luftraum wirklich ausreichend geklärt ist.

Wenn einfach jeder unreguliert Drohnen aufsteigen lassen kann, birgt das Gefahren für die Flugsicherheit auch der bemannten Luftfahrt. Doch in den USA schätzt man, dass das Ausarbeiten klarer Regeln für den sicheren Einsatz selbst kleinster unbemannter Fluggeräte bis 2015 dauert. Daher wollte die FAA den zivilen Einsatz von Drohnen vorerst generell untersagen. 2012 hat die Behörde daher auch erstmals eine Strafe über 10.000 Dollar gegen den Drohnen-Piloten Raphael Pirker verhängt, da dieser auf dem Campus der University of Virginia rücksichtslos geflogen sein soll.

Pirker und sein Anwalt haben eben diese Strafe vor Gericht angefochten. Nun hat Richter Patrick Geraghty vom National Transportation Safety Board die Strafe aufgehoben. Er vertritt die Ansicht, dass die FAA gar keine klare Befugnis hat, den kommerziellen Einsatz von Drohnen zu verbieten, berichtet das Wall Street Journal. Wird das Urteil nicht in höherer Instanz revidiert, droht ein Chaos. Denn dann gäbe es keine rechtliche Basis, Grossunternehmen wie Amazon oder kleine Start-ups wie TacoCopter davon abzuhalten, den US-Luftraum mit Drohnen unsicher zu machen.

bert (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=619063

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