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Wird sich in Zukunft für Pfarrer weiterhin aus «Integrationsgründen» öffnen: Zollschranke an Schweizer Grenze.

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Donnerstag, 6. März 2014 / 12:53:40

Masseneinwanderung von Kirchenpersonal

Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens 2002 hat die Zahl der ausländischen Pfarrpersonen massiv zugenommen. Die «Landeskirchen» haben also von dieser Öffnung profitiert. Aber auch künftig wird die Einwanderung von «religiösen Betreuungspersonen» gesetzlich privilegiert - pikanterweise unter dem Stichwort «Integration».

Den Höhepunkt erreichte die Einwanderungswelle reformierter PfarrerInnen 2007. Damals sorgte die dadurch erschwerte Beschäftigungslage für einheimische TheologInnen für Gesprächsstoff. Waren doch die Bewerbungsdossiers der deutschen KonkurrentInnen professioneller und deren Ansprüche etwa an das Pfarrhaus offenbar geringer. Inzwischen ist die «deutsche Welle» abgeflacht, aber im Kanton Zürich waren 2012 immerhin 25 Prozent der Pfarrstellen von Deutschen besetzt, im Kanton Graubünden hat 2009 der Anteil deutscher PfarrerInnen 40 Prozent überschritten, im Aargau haben sich die Reformierten darauf geeinigt, dass der Anteil von auswärtigen PfarrerInnen die 20-Prozent-Marke nicht übersteigen darf. Mittlerweile hat sich die Beschäftigungslage für PfarrerInnen in Deutschland verbessert und das Interesse an Stellen in der Schweiz hat deutlich nachgelassen.

Betroffen vom jüngsten Volksentscheid zur Personenfreizügigkeit ist wohl aber die 2008 geschlossene «Wartensee-Vereinbarung» zwischen der evangelischen Kirche im deutschen Rheinland und den reformierten Kirchen der Kantone Aargau, Graubünden und St. Gallen, welche grenzüberschreitende Personalmassnahmen ermöglichte.

Aufgrund der Altersstruktur der aktiven PfarrerInnen steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle an, während die aktuelle Situation beim theologischen Nachwuchs immer prekärer wird: Schweizweit ist die Zahl von 169 Studienanfängern in Theologie im Jahr 1990 auf 45 im Jahre 2009 zurückgegangen. Kein Wunder, versuchen die Kirchen heute ihren Nachwuchs an den Mittelschulen anzuwerben - mit mässigem Erfolg.

Katholische Theologiestudenten kommen bereits mehrheitlich aus dem Ausland, weil der einheimische Nachwuchs fehlt. Die massiv überdotierten theologischen Fakultäten werben denn auch ungeniert mit «traumhaften» Studienbedingungen bei 25 Studierenden pro Professor.

Die katholischen Kirchgemeinden klagen seit Jahren über akuten Priestermangel. Sie rekrutieren ihr geistliches Personal schon lange weltweit und nehmen dazu auch eine Sonderregelung über die Zulassung von religiösen Betreuungspersonen in der «Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern» (VIntA, 2007) in Anspruch: Glaubensgemeinschaften aller Richtungen können bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden beantragen, dass Priester, Imame oder Pfarrer ihre Tätigkeit befristet oder unbefristet in der Schweiz ausüben. Handelt es sich um Personen aus Drittstaaten (ohne Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz), müssen dafür spezielle Voraussetzungen (z. B. Sprachkenntnisse) erfüllt sein.

Neu soll nun an der Uni Fribourg ein Islamlehrstuhl teilweise vom Bund finanziert werden. Auch diese einzigartige Religionsförderung des Bundes stützt sich wohl auf die VIntA, deren Art. 55 es dem Bund ermöglicht, «Modellvorhaben zu unterstützen, die namentlich dazu dienen, Innovationen von nationaler Bedeutung zu fördern». Selbstverständlich gelten die ausländerrechtlichen Privilegien der VintA auch für Muslime, die als Imame in die Schweiz einreisen wollen.

Den Kirchen wird das Personal also kaum ausgehen. Pikant ist allerdings, dass künftig die Sonderbewilligungen für die Besetzung der Massen von verwaisten «landeskirchliche» Pfarrstellen unter dem Stichwort «Integration» erfolgen werden ...

Reta Caspar (Quelle: news.ch)

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