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An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel beteiligen.

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Mittwoch, 5. März 2014 / 11:50:00

Grundsatzeinigung bei Krankenkassenprämien

Bern - Für das Problem der in manchen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien ist eine Lösung in Sicht. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Vorlage für eine nachträgliche Korrektur zugestimmt.

Die grosse Kammer hiess den Mechanismus am Mittwoch mit 173 zu 3 Stimmen gut. Noch uneinig sind sich die Räte, ob gleichzeitig die Aufsicht über die Krankenkassen verstärkt werden soll, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

In der Vergangenheit verlangten die Krankenkassen in manchen Kantonen zu hohe Prämien. In anderen Kantonen waren die Prämien gemessen an den Kosten dagegen zu niedrig. Über Umfang und Mechanismus einer Korrektur wird seit Jahren diskutiert.

Nun haben sich National- und Ständerat im Grundsatz geeinigt. Vorgesehen ist, dass 800 Millionen Franken umverteilt werden - ungefähr die Hälfte der falsch berechneten Prämiensumme. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel beteiligen, also mit je 266 Millionen Franken.

Zukunftslösung abkoppeln

Um das Problem in Zukunft zu vermeiden, strebt der Bundesrat eine strengere Aufsicht an. Der Bund soll zu hohe und zu niedrige Prämien ablehnen können. So ist es im neuen Aufsichtsgesetz vorgesehen. Der Ständerat hat den Ausgleich für die Vergangenheit formal an dieses Gesetz geknüpft: Die Prämien sollen für den Zeitraum zwischen 1996 und dem Inkrafttreten des Aufsichtsgesetzes ausgeglichen werden.

Der Nationalrat aber möchte dieses Gesetz an den Bundesrat zurückweisen, wie er im Dezember beschlossen hatte. Folgerichtig möchte er nun auch die Verbindung zur Korrektur der Vergangenheit aufheben. Nach seinem Willen sollen die Prämien zwischen 1996 und 2013 ausgeglichen werden.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=618772

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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