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Eine Umfrage zeigte, dass rund 50 Tankstellenshops mit 24-Stunden-Betrieb hinzukommen.

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www.tankstellenshop-wildwuchs.info, www.schlaegt.info, www.wegen.info, www.alarm.info

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Montag, 3. März 2014 / 19:57:24

Syna schlägt wegen Tankstellenshop-Wildwuchs Alarm

Bern - Die Gewerkschaft Syna schlägt wegen des Wildwuchses bei den Tankstellenshops Alarm. Statt der vom Bundesrat in Aussicht gestellten 24 Läden mit 24-Stunden-Öffnungszeiten seien in Zukunft bis zu 50 Betriebe mehr rund um die Uhr offen. Und kontrolliert würden sie nicht.

Bereits im Abstimmungskampf im Dezember habe Syna auf die undurchschaubare Gesetzesänderung hingewiesen. Nach dem Volks-Ja habe die Gewerkschaft vom Staatssekretariat für Wirtschaft Auskunft über die Umsetzung verlangt. Dieses habe keinen Handlungsbedarf gesehen und auf die Kantone verwiesen.

Eine Syna-Umfrage bei den Kantonen zeigte, dass rund 50 Tankstellenshops mit 24-Stunden-Betrieb hinzukommen, allein im Kanton Genf 30. Die Kantone Graubünden, Solothurn und Tessin antworteten erst gar nicht.

Weiter zeigte sich, dass die Kantone nur teilweise über Kontrollmechanismen verfügen. Gegen Missbräuche verweisen sie auf die soziale Kontrolle oder auf die Zuständigkeit der Gemeinden. Ausschlaggebend für die mangelnde Übersicht ist gemäss Syna, dass das Gesetz keine kantonale Bewilligungspflicht für die 24-Stunden-Betriebe vorsieht.

Einzig Kantone mit beschränkten Ladenöffnungszeiten oder restriktiven Arbeitsgesetzen für die Nachtarbeit hätten die Möglichkeit, die Beschäftigten vor Auswüchsen zu schützen. Syna zeigt sich enttäuscht über den nachlässigen Umgang mit bewilligter Nachtarbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können darum Arbeitszeitmissbräuche auf einer Hotline der Gewerkschaft direkt melden.

Widerspruch zu Syna-Zahlen

Den Syna-Zahlen widerspricht der Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher, der die Gesetzesänderung angestossen hatte. Sie entbehrten jeder Grundlage und auch eine Quelle werde nicht angegeben.

30 Tankstellenshops gingen im Kanton Genf gegrafisch schon nicht. Und seit Inkraftreten der Änderung sei in seinem Kanton kein Bewilligunsgesuch für einen 24-Stunden-Betrieb eingegangen.

Das Genfer Arbeitsinspektorat teilte Syna in einem der Nachrichtenagentur sda vorliegenden Brief mit, dass Tankstellen, die von der Lockerung profitieren wollten, nicht bewilligungspflichtig seien.

Das Amt habe darum kein Register mit Tankstellenshops. Gemäss den Schätzungen der Behörde gibt es im Kanton Genf etwa 30 Tankstellen an vielbefahrenen Strassen, die sich die Lockerung zunutze machen könnten.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=618604

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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