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Christian Wulff kann aufatmen.

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Donnerstag, 27. Februar 2014 / 11:32:00

Gericht spricht Christian Wulff frei

Hannover - Zwei Jahre nach seinem Rücktritt ist der frühere deutsche Bundespräsident Christian Wulff am Donnerstag vom Landgericht Hannover vom Vorwurf der Korruption freigesprochen worden. «Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise», sagte der Vorsitzende Richter.

Wulff hat nun Anspruch auf finanzielle Entschädigung für das Verfahren, unter anderem für die Durchsuchung seines Wohnhauses. "Das Recht hat sich durchgesetzt. Nun kann ich mich wieder der Zukunft zuwenden", sagte der 54-Jährige nach dem Urteil sichtlich erleichtert.

Wulff hatte von Anfang an auf einen Freispruch gesetzt und eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbusse abgelehnt. Seine Anwälte bezeichneten das Urteil als "Ehrenerklärung" für den ehemaligen Bundespräsidenten.

Wie an allen Prozesstagen war Wulff auch am Donnerstag durch den Haupteingang in das Gericht gekommen - vorbei an zahllosen Journalisten. Nach der Urteilsverkündung gab es Beifall von Zuschauern.

Keine Unrechtsvereinbarung

Wulff war vorgeworfen worden, 2008 als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben. Es ging um rund 720 Euro (ca. 876 Franken) Hotel- und Bewirtungskosten. Von dem befreundeten Filmfinancier David Groenewold hatte er sich zu einem Oktoberfestbesuch in München einladen lassen und später für ein Projekt Groenewolds bei Siemens geworben.

Der Vorsitzende Richter der 2. Grossen Strafkammer des Landgerichts Hannover, Frank Rosenow, sagte in seiner Urteilsbegründung, aus einer geschäftlichen Beziehung zwischen Wulff und dem Filmfinancier habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass es eine Unrechtsvereinbarung zwischen den beiden Männern gegeben habe.

Der Richter führte aus, es habe sich kein Beleg dafür finden lassen, dass Wulff bemerkt habe, dass Groenewold 400 Euro (ca. 487 Franken) von seiner Hotelrechnung übernahm. Ausserdem habe Wulff glaubhaft versichert, dass er dem Filmfinancier 110 Euro (ca. 133 Franken) Kosten für einen Babysitter erstattet habe.

Angemessenes Verhalten unter Freunden

Auch die Einladung zum Feiern auf dem Oktoberfest sei ein angemessenes Verhalten unter Freunden gewesen. "In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber", sagte der Richter. Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden.

Der mitangeklagte Groenewold wurde in der Hauptsache ebenfalls freigesprochen. Auch ihm wurde eine Entschädigung für die Durchsuchungen zugesprochen. Für eine falsche eidesstattliche Erklärung erhielt er eine Geldstrafe über 30 Tagessätze zu 100 Euro (ca. 121 Franken), aber für ein Jahr zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft will in der kommenden Woche entscheiden, ob sie gegen das Urteil Revision einlegt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=618162

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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