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Schwere Vorwürfe gegen die Credit Suisse.

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Dienstag, 25. Februar 2014 / 23:55:32

Credit Suisse in den USA unter Beschuss

Washington - US-Senator Carl Levin hat zu Beginn der Anhörung zur Rolle der Credit Suisse bei der aktiven Beihilfe zur Steuerhinterziehung die dürftigen Resultate kritisiert. Die US-Steuerbehörden hätten bloss die Namen zu 238 Konten von insgesamt über 22'000 Konten erhalten.

«Innerhalb von fünf Jahren seit dem UBS-Fall hat die CS weniger als 1 Prozent ihrer Kontendaten an die US-Steuerbehörden geliefert. Das ist mehr als peinlich», erklärte Levin am Mittwoch vor dem Untersuchungsausschuss des US-Senats.

Er wandte sich damit vor allem auch an das US-Justizdepartement, das seiner Meinung nach viel zu zaghaft gegen die Steuerhinterziehung vorgehe.

Wie erwartet wählte die Grossbank für die Anhörung eine offensive Verteidigungsstrategie. Die CS-Verantwortlichen um CEO Brady Dougan legten dem Ausschuss dar, dass sie sehr früh alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hätten, um keine unversteuerten US-Gelder mehr anzunehmen oder zu verwalten. Es habe sich um Fehltritte von Einzelpersonen gehandelt.

Schweizer Gesetze einhalten

CEO Brady Dougan machte klar, dass die CS bereit sei, alle von den US-Behörden verlangten Daten und Informationen zu liefern. Allerdings müsse sich die CS dafür an die entsprechenden Schweizer Gesetzte halten.

Dougan verwies dabei auf das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - USA von 2009, das den Austausch von Kundendaten in der Amtshilfe auf Steuerhinterziehung ausdehnt. Während das Parlament das Abkommen 2010 bereits gutgeheissen hatte, steht die Zustimmung durch den US-Senat noch aus.

In einer ersten Reaktion bekräftigte auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) den Standpunkt, dass mit dem Abkommen «Kundendaten in Tausenden von Fällen von Verdacht auf Steuerhinterziehung an die US-Steuerbehörde IRS» hätten geliefert werden können.

Die CS-Verantwortlichen bejahten auf mehrmaliges Nachfragen der US-Senatoren, dass sie die Schweizer Regierung aufgefordert haben, die Schweizer Gesetzte so anzupassen, um eine Übergabe von Namen möglich zu machen.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=618003

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